Freitag, 4. Mai 2018

Steuergelder für den guten Zweck: 8 Promille für die Kirche

In Italien gibt es im Vergleich zu anderen Ländern keine Kirchensteuer: Stattdessen sieht der Staat die Möglichkeit vor, dass Steuerzahler 8 Promille ihrer Einkommenssteuer unter anderem der katholischen Kirche zuweisen können.

Steuerzahler können 8 Promille ihrer Einkommenssteuer unter anderem der katholischen Kirche zuweisen. - Foto: © shutterstock









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