"Durch den ungünstigen Wahltermin am 10. Mai müssen zwischen dem 37. und 33. Tag vor dem Wahltermin die Kandidaturen bei den Gemeindeämtern hinterlegt werden. Dieser Termin fällt genau zwischen Karfreitag (3. April) und dem Dienstag (7. April, 12 Uhr) nach Ostern", rechnet die Bewegung aus.In den Gemeindeämtern werde man also auch am Karsamstag und Ostermontag Dienst machen müssen. Schwierigkeiten seien so bereits vorprogrammiert.stol