Anlass für diesen Beschluss war das Ableben von Bürgermeister Franz Heinisch am 9. Juli. Gemäß Regionalgesetz verfällt im Falle des Todes des Bürgermeisters der Gemeindeausschuss, und der Gemeinderat wird aufgelöst. Die Befugnisse des Bürgermeisters übernimmt bis zur Neuwahl des Gemeinderates der Vizebürgermeister. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1189989_image" /></div> <BR /><BR />Die Neuwahlen finden an einem Sonntag zwischen dem 1. November und dem 15. Dezember statt. Der genaue Termin wird in Absprache mit der Region zwischen den beiden Landeshauptleuten vereinbart, um im Falle mehrerer Wahlen diese auf einen gemeinsamen Tag festlegen zu können.