Auf den Schutz und das Management des Rothirsches im Stilfserjoch-Nationalpark richtet das Land nach Übernahme der Verwaltungsbefugnisse weiterhin ein besonderes Augenmerk. Sie hat daher am Dienstag beschlossen, den Fünfjahresplan 2012-16 des Rothirschmanagementes für den Südtiroler Parkanteil zu übernehmen und dabei auch den Vorgaben der gesamtstaatlichen Umweltschutzbehörde ISPRA Rechnung zu tragen.Der Plan, der seinerzeit vom Nationalparkkonsortium ausgearbeitet worden war, soll in den Südtirol Parkeinheiten "Mittlerer Vinschgau – Martell" und "Gomagoi – Taufers" zur Anwendung kommen. Für die Umsetzung des Planes im laufenden Jahr ist der Direktor im Landesamt für den Nationalpark Stilfserjoch, Hanspeter Gunsch, zuständig. Er legt auf der Grundlage des Fünfjahresplans den Zeitraum für Entnahmeaktionen fest.Richtlinien für Entschädigung von Wildschäden genehmigtDer Direktor im Landesamt für den Nationalpark ist es auch, der die vom Landesamt beauftragten Entnahmespezialisten zum Führen von Waffen ermächtigt und bei Nichtbeachtung der Bestimmungen die vorgesehenen Sanktionen verhängt. Auch den Sanktionenkatalog für die Entnahmeaktion 2016 hat die Landesregierung am Mittwoch beschlossen.Die Landesregierung verabschiedete am Mittwoch zudem die Richtlinien für die Entschädigung von Wildschäden im Nationalparkgebiet. Sie tragen den europäischen Vorgaben Rechnung und unterscheiden zwischen allgemeinen Wildschäden (für die das Landesamt für den Nationalpark zuständig ist) und jenen, die von Großraubtieren verursacht werden (und die in den Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Jagd und Fischerei fallen). Beide Beschlüsse der Landesregierung treten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft. lpa/stol