Die Gesetzeslage gewähre denjenigen, die die Ranglisten erstellten, einen gewissen Ermessensspielraum. "Aus diesem Grund kann man jenen den Vorrang geben, die sich derzeit in finanziellen Schwierigkeiten befinden, um ihnen zumindest diese kleine Beschäftigungsmöglichkeit anzubieten", unterstreicht der Landtagsabgeordnete."Wir möchten unterstreichen, dass es sich bei der Bestimmung dieser öffentlichen Gelder um ein zumindest kleines Signal handelt, und man gegenüber den wirklich gravierenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zahlreicher Familien ein Mindestmaß an Sensibilität und Bewusstsein zeigt."