Als „Tampon-Steuer“ wird die Mehrwertsteuer bezeichnet, die für Damenhygieneartikel wie Binden, Tampons und Menstruationstassen eingehoben wird. <BR /><BR />Diese Steuer wurde 1973 eingeführt und ist im Laufe der Jahre - ähnlich wie für andere Produkte und Dienstleistungen - von 12 auf 22 Prozent angestiegen. <BR /><BR />Wegen des Mehrwertsteuersatzes von 22 Prozent gelten Damenhygieneartikel daher nicht als „lebensnotwendige Güter“.<BR /><BR />Beim Einkauf von Damenhygieneartikeln in einer der 6 Gemeindeapotheken zahlen Kundinnen bis zum 31. Dezember 2022 keine Mehrwertsteuer. Diese übernehmen die Gemeindeapotheken.<BR /><BR />Mit dieser Aktion möchten die Gemeindeapotheken von Bozen einen Beitrag zum Gemeinwohl und für die Unterstützung der Bevölkerung leisten. <BR /><BR />Die Kommission für Chancengleichheit der Stadtgemeinde Bozen begleitet diese Initiative und organisiert in Zusammenarbeit mit dem Amt für Familie, Frau, Jugend und Sozialförderung Informations- und Sensibilisierungskampagnen. <BR />