Mit dem beabsichtigten Erwerb der Daten mit Schweizer Bankdaten überschreite die Bundesregierung die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit, heißt es in einer am Mittwoch in Dresden verbreiteten Erklärung des Strafverteidigers.Es bestehe der Verdacht der Aufforderung zu Straftaten, der Anstiftung zur Hehlerei und der Anstiftung beziehungsweise Beihilfe zum Ausspähen von Daten. Die Staatsanwaltschaft müsse prüfen, ob das Vorgehen der Kanzlerin noch von den Gesetzen gedeckt sei, erklärte Hannig, der selbst Mitglied der CDU ist.apa/apn