Freitag, 12. Mai 2023

Strafe für Eltern, wenn Kinder gewalttätig werden?

Der Landtag hat am Donnerstag über Strafen für Eltern diskutiert, deren Kinder öffentliches Eigentum beschädigen oder gewalttätig sind. Vertreter der Opposition wandten ein, dass Strafen für Erziehungsberechtigte rechtlich nicht umsetzbar seien.

Der Landtag hat am Donnerstag über Strafen für Eltern diskutiert, deren Kinder öffentliches Eigentum beschädigen oder gewalttätig sind. - Foto: © Landtag/Werth

Eingebracht hatte den Antrag Marco Galateo von Fratelli d'Italia, Mitunterzeichner sind Magdalena Amhof (SVP), die Lega-Vertreter Rita Mattei, Massimo Bessone und Giuliano Vettorato sowie Carlo Vettori (Forza Italia Alto Adige Südtirol).

„Wer schädigt, muss dafür geradestehen, das gilt auch für Minderjährige“

Die Aufforderung lautete: Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, im Rahmen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit wirksame Maßnahmen auf Gemeindeebene zu prüfen und gegebenenfalls auch Sanktionen gegenüber Erziehungsberechtigten von Minderjährigen zu erlassen, die für Mobbinghandlungen, Beschädigungen von öffentlichem Eigentum und Vandalenakten verantwortlich sind.

Die Idee des Antrages sei einfach: Wer schädigt, müsse dafür geradestehen, sagte Galateo, das gelte auch für Minderjährige. Bestimmte Verhaltensweisen dürften nicht akzeptiert werden.

Opposition: Antrag würde der Sippenhaftung Vorschub leisten

Vertreter der Opposition wandten ein, dass Strafen für Erziehungsberechtigte rechtlich nicht umsetzbar seien. Der Antrag würde der Sippenhaftung Vorschub leisten. Sie warfen der SVP vor, sich mit Blick auf die Wahl im Herbst bei den Rechtsparteien anbiedern zu wollen.

Landeshauptmann Kompatscher schlug schließlich einen entschärften Wortlaut vor, wonach die Gemeinden prüfen sollten, inwieweit sie Sanktionen erlassen könnten. Der Antrag wurde in dieser Form vom Landtag mit 20 Ja und 8 Nein angenommen.

Mehr zu Jugendgewalt in Südtirol lesen Sie hier.

stol

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Hermann Zanier
12. Mai 2023 07:55