Um die Bedürfnisse aller Eigentümer zu berücksichtigen, hat eine Fachgruppe einen neuen Verordnungstext zur Zwangseintreibung ausgearbeitet. Darin werden nun neben dem Land Südtirol auch dessen Gemeinden und Bezirksgemeinschaften berücksichtigt.Da sich der neue Verordnungstext in einigen Punkten von dem bisherigen des Landes Südtirol unterscheidet, galt es nun, die neue Verordnung zu genehmigen. Dem ist die Landesregierung am Dienstag nachgekommen.„Geht es um 5,50 Euro oder 500.000 Euro?“Einer der Artikel berücksichtigt beispielsweise das Prinzip der Verhältnismäßigkeit: So soll nun die Zweckmäßigkeit der Einleitung von Sicherungs- und Vollstreckungsverfahren oder anderer gesetzlich vorgesehener Maßnahmen von Fall zu Fall abgeschätzt werden.Dabei wird die Höhe der Forderung, die Zahlungsfähigkeit und der Vermögensbestand des Schuldners berücksichtigt. „Geht es also um 5,50 Euro oder 500.000 Euro?“, erklärte der Landeshauptmann das Prinzip anhand eines Beispiels. „Das klingt selbstverständlich, muss aber geregelt werden, damit wir nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.“Raten, Verzugszinsen und RückerstattungAuch eine mögliche Ratenzahlung ist nun in der Verordnung vorgesehen, allerdings nur, wenn der säumige Bürger sich an die dafür vorgesehene Vorgangsweise hält. Ein weiterer Punkt sieht Verzugszinsen vor, aber erst ab dem 61. Tag nach der Zustellung der Zahlungsmahnung. Sie entsprechen dem auf Jahresbasis berechneten gesetzlichen Zinssatz, erhöht um zwei Prozentpunkte. Auch die Möglichkeit einer Rückerstattung im Falle einer Einzahlung trotz nicht geschuldeter Abgabe ist in der Verordnung vorgesehen.Die entsprechenden Formulare wie auch alle weiteren Informationen sind bei der Südtiroler Einzugsdienste AG erhältlich.stol/lpa