Bei einer Wohnung im Wert von 400.000 Euro würde der jährliche Zuschlag rund 2000 Euro ausmachen – vorausgesetzt, das entsprechende Gesetz kommt überhaupt durch den Landtag. <BR /><BR /><BR /><BR /> In Gemeinden mit Wohnungsnot sollen unvermietete Wohnungen ab 2023 bei der Gemeinde-Immobiliensteuer GIS mit einem Satz von mindestens 2,5 bis maximal 3,5 Prozent besteuert werden. „Bei einem durchschnittlichen Wohnungswert von 400.000 Euro sind das bei 2,5 Prozent Mehrkosten von 2000 Euro“, rechnet Kommissionspräsident Helmuth Renzler vor. Er schätzt, dass bis zur Behandlung im Plenum im März aber „noch einiges“ am Gesetz geändert werde. <BR /><BR />Die vom Team K erkämpfte Ausnahme, wonach eine Zweitwohnung für studierende Kinder „ohne Strafzahlung“ frei bleiben kann, werde fallen. „Der Gesetzesentwurf ist ein Kompromiss in der SVP. Das Thema Studenten fand keine Mehrheit“, so Renzler. <h3> Der Mehrheit fehlen Stimmen</h3>Vor allem aber fehlen mit Lega und Carlo Vettori (FI) noch 3 Stimmen der Mehrheit. „Wir teilen den Ansatz, Bauträger dazu zu bewegen, leere Wohnungen auf den Markt zu bringen“, betont Landeshauptmannstellvertreter Giuliano Vettorato. „Wer eine Wohnung erspart hat, ist aber nicht reich. Zudem ist es ein Unterschied, ob sie sich am Waltherplatz oder in einem Arbeiterviertel befindet.“ So strafe man den Mittelstand, meinen die Lega und auch Team K. Das Gesetz sei gut im Ansatz, müsse aber treffsicherer werden. Von einem Schritt in die richtige Richtung sprechen hingegen die Grünen.<BR /><BR />Dies gilt auf jeden Fall für die Landwirtschaft. Anders als ursprünglich vorgesehen, muss der Urlaub am Bauernhof (UaB) keine Mindestauslastung nachweisen, um in den Genuss günstiger GIS-Sätze zu kommen, sagt Renzler. Auch vom Bettenstopp ist der UaB ausgenommen. <BR />