Strittig war die Frage, wer für das E-Werk in St. Florian in der Gemeinde Neumarkt zuständig ist. Das Wassereinzugsgebiet samt Stausee liegt auf Trentiner Gebiet, das E-Werk in Südtirol. Da Ende 2010 die 1956 ausgestellte Konzession zur Stromproduktion aus Wasserkraft für das E-Werk ausläuft, war die Zuständigkeitsfrage dringend zu klären. Die Vereinbarung sieht vor, dass das Land Südtirol über die Vergabe einer 30jährigen Konzession für das E-Werk von St. Florian entscheidet, während Trient dasselbe - in Absprache mit Bozen - für die Wasserableitung aus dem Stramentizzo-See tut. In der Konzession werden auch die notwendigen Restwassermengen und Umwelt-Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. "Geeinigt haben wir uns auch auf die Aufteilung der Einnahmen, die zu zwei Dritteln an das Trentino fließen, nachdem das gesamte Wassereinzugsgebiet auf Trentiner Boden liegt, das restliche Drittel steht Südtirol zu", so Durnwalder. Dieses wird Südtirol rückwirkend zugestanden, was allein für die Jahre seit 1999 fast 3,4 Millionen Euro ausmacht. Die heute unterzeichnete Vereinbarung regelt auch, dass alle anhängigen Rekurse in Sachen St. Florian zurückgezogen werden, nachdem der Streitfall nun gütlich beigelegt worden ist."Ich denke, wir haben einen Kompromiss gefunden, mit dem die Kompetenzen beider Länder gewahrt werden und demnach auch beide Seiten zufrieden sein können", so Durnwalder nach der Unterzeichnung der Vereinbarung mit seinem Amtskollegen Dellai in Bozen.