Kaum waren die wesentlichen Punkte aus dem Bildungs-Omnibusgesetzentwurf bekannt, da schieden sich besonders an zwei Punkten die Geister – im schulischen Umfeld, aber auch innerhalb der Koalition, ja sogar innerhalb der SVP. Erster Punkt mit reichlich Diskussionsbedarf: Die Mitwirkungspflicht der Eltern und die vorgesehenen Sanktionen, falls sie nicht erfüllt wird. <BR /><BR />Hier gab es u.a. mahnende Stimmen aus dem Landesbeirat der Eltern (LBE).<BR /><BR />Zweiter Punkt: ein statt zwei Bewertungsbögen pro Schuljahr. Und eben der Punkt hatte fast für einen Eklat im I. Gesetzgebungsausschuss gesorgt, wo man den Passus schlussendlich nur mit Vorbehalt genehmigt bekam, weil Anna Scarafoni gar nicht damit einverstanden war. Aber auch innerhalb der SVP waren nicht alle auf Linie. Es herrschte also Redebedarf in der Parteileitung: „Das ist mittlerweile gute Praxis bei kontroversen Themen“, unterstreicht SVP-Fraktionssprecher und -Generalsekretär Harald Stauder. <h3> Sanktionen als ultima ratio</h3>„Ich habe in Sachen Mitwirkungspflicht betont, dass Sanktionen wirklich die ultima ratio, also das letzte Mittel, sind, wenn sonst wirklich gar nichts funktioniert“, berichtete Achammer nach der Sitzung. <BR /><BR />Entscheidend, darin war sich die Parteileitung einig, werden die Kriterien sein, die zu einer Sanktion (Verwaltungsstrafe zwischen 50 und 150 Euro) führen sollen. Das soll die Landesregierung machen. „Es geht sicher nicht darum, dass Eltern 150 Euro zahlen sollen, wenn sie nicht zum Elternabend kommen“, stellt Stauder klar – und drängt auf rasche Klarheit bei den Kriterien. <h3> Ein oder zwei Zeugnisse? Schulen können entscheiden</h3>Unverändert im Bildungs-Omnibus bleibt auch die Kann-Bestimmung, die es Schulen künftig ermöglicht, nur mehr einen Bewertungsbogen im Schuljahr zu verteilen. Um die Bedenken innerhalb der Partei zu zerstreuen, soll auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher noch explizit eingefügt werden, dass es für dafür eine angemessene Anzahl an über das Schuljahr verteilte Bewertungen braucht. Danach ist jede Schule frei, davon Gebrauch zu machen oder auch nicht. <BR /><BR />„Das gibt einfach mehr Spielraum“, erklärt Achammer. Dass Schüler und Eltern dann erst spät erkennen würden, wenn die Leistungen nicht ausreichen, sieht er nicht: „Dafür gibt es das digitale Register. Und auch den sog. blauen Brief wird es weiter geben, vielleicht etwas früher im Schuljahr.“<BR /><BR />Und was ist in der Aula mit der Stimme von Anna Scarafoni? „Die wird jemand überzeugen müssen. Aber nachdem der italienische Bildungslandesrat Marco Galateo Wert darauf legt, dass dies eigentlich sein Vorschlag ist, wird die Parteikollegin dann wohl doch dafür stimmen“, gibt sich Harald Stauder zuversichtlich.