Dienstag, 8. Oktober 2019
Strengere Auflagen für Erhalt von Wobi-Wohnung
Die Lega will nach Trentiner Vorbild auch hierzulande beim Wohnbauinstitut (Wobi) durchgreifen und die Ansässigkeitspflicht auf 10 Jahre erhöhen.
Das Südtiroler Wohnbauinstitut (Wobi) will die Zugangskriterien zu einer Sozialwohnung verschärfen – von einer 10-jährigen Ansässigkeit sei aber keine die Rede. DLife/LO - Foto: © DLife/LO