Sie ist nach wie vor der Meinung, dass Enteignungen für private Interessen nicht zulässig seien.Die Landesregierung hatte bei der Vergabe von Konzessionen für Wasserableitungen zur Stromerzeugung stets darauf geachtet, dass das Einverständnis aller betroffenen Grundeigentümer vorhanden war. "Wir sind nicht der Meinung, dass das Eigentum Dritter gegenüber privaten Interessen zurückzustehen hat und in diesem Fall Enteignungen zulässig sind", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.Anders sieht dies das Wassergericht in Venedig, das gerade diesen Punkt der Südtiroler Konzessionsvergabe für nicht rechtmäßig erklärt hat. "Das Gericht wendet eine EU-Regel an, die besagt, dass die Produktion erneuerbarer Energie ein öffentliches Interesse sei, das Enteignungen rechtfertige", so Durnwalder. Dieses Urteil wird die Landesregierung nun anfechten, hat aber gleichzeitig auch bereits Kompromissbereitschaft signalisiert. "Eventuell könnten wir uns vorstellen, dass ein öffentliches Interesse gegeben ist, wenn es sich um große Wasserkraftwerke handelt, bei kleinen ist das öffentliche Interesse für uns aber nach wie vor nicht erkennbar", so der Landeshauptmann.