Dienstag, 22. November 2016

Studienbeihilfe für Jungakademiker: Zweisprachigkeit ist Voraussetzung

Jungakademiker im Gesundheitsbereich brauchen künftig den Zweisprachigkeitsnachweis A, damit sie um eine Studienbeihilfe für ihr Praktikum ansuchen können.

Foto: © shutterstock









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