Das Land Südtirol erstattet jungen Menschen Studiengebühren im Ausmaß von bis zu 80 Prozent und bis zu 3000 Euro zurück. <BR /><BR />Es handelt sich dabei um Maßnahme der Studienförderung, deren rechtliche Grundlage das Hochschulförderungsgesetz aus dem Jahr 2004 bildet.<BR /><BR />Am heutigen Dienstag hat die auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer die Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur teilweisen Deckung der Studiengebühren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf den Hochschulbetrieb geändert.<BR /><BR /><b>Online-Ansuchen ab 28. Juni</b><BR /><BR />Demnach können neben den Studierende, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der Rangordnung Anspruch auf eine ordentliche Studienbeihilfe des Landes haben, auch Studierende ansuchen, die in der Rangordnung der Anspruchsberechtigten für eine außerordentliche Studienbeihilfe aufscheinen. <BR /><BR />Ebenfalls anspruchsberechtigt sind heuer jene Studierende, die Gewinner einer einmaligen außerordentlichen Studienbeihilfe für Studierende an universitären Einrichtungen oder Fachhochschulen (Notstipendium) sind.<BR /><BR />Um eine Rückerstattung von Studiengebühren können seit dem akademischen Jahr 2018/19 nicht nur Studierende von Universitäten im deutschen und italienischen Sprachraum ansuchen, sondern auch von Universitäten aller Länder, die das Lissabon-Abkommen unterschrieben haben.<BR /><BR /><b>Neuerdings auch Zugriff über EIK und eIDAS möglich</b><BR /><BR />Die Anträge für das Studienjahr 2020/21 sind ab 28. Juni über den Online-Dienst der Landesverwaltung zu stellen. Studierenden können über die digitale Identität SPID, die aktivierte Bürgerkarte oder mit ihrem zertifizierten eGov-Account auf den Online-Dienst zugreifen.<BR /><BR /> Neu sind die Zugriffsmöglichkeiten über die elektronische Idenditätskarte (EIK) und über die digitale europäische Identität (eIDAS).<BR /><BR /> Die Ansuchen sind am Ende des akademischen Jahres nach Zahlung der letzten Rate und jedenfalls bis zum 31. Juli zu stellen. Nicht berücksichtigt werden Anträge unter 300 Euro. <BR /><BR /> <a href="https://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1003900" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Weitere Informationen und Formulare sind auf der Website zu finden.</a>