Demnach müssen wie bereits zwischen 2009 und dem Wintersemester 2011/12 nicht berufstätige Langzeitstudenten und Nicht-EU-Bürger Beiträge entrichten – das sind rund 15 Prozent aller Studenten.Langzeitstudenten zahlen ab dem Sommersemester 2013 pro Semester 363,36 Euro, Nicht-EU-Bürger hingegen 726,72 Euro. Daneben gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen.Das „alte“ Gebührenmodell wird verspätet repariert Mit der Neuregelung wird das vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobene „alte“ Gebührenmodell verspätet repariert.Die vom VfGH dafür eingeräumte Frist war mit Ende Febraur 2012 ausgelaufen – einige Unis griffen daher zu einer „autonomen“ Einhebung von Gebühren, die nach Anfechtungen durch Studenten erneut beim VfGH liegt.Deshalb enthält die Novelle auch einen Passus, mit dem diese autonome Einhebung rückwirkend saniert werden soll.Ausgebaut wird durch die Neuregelung auch die Studienförderung: Durch die Erhöhung der Freibeträge bei nichtselbstständigen Einkünften erhalten rund 20.000 Studienbeihilfe-Bezieher höhere Stipendien. Konkret steigt ihre Beihilfe um bis zu 155 Euro pro Studienjahr – Kostenpunkt: rund 2,5 Mio. Euro pro Jahr.