10,8 Millionen Euro für die Studienjahre 2020/21 und 2021/22 bzw. 11,8 Millionen Euro für die Studienjahre 2022/23 und 2023/24 hat die Landesregierung für Studienbeihilfen bereitgestellt. Doch abgerufen werden davon immer weniger, zuletzt nur knapp 9 Millionen. Womit 2,758 Millionen Euro im Topf geblieben sind. <BR /><BR />Schaut man sich die Entwicklung der Anträge bzw. der genehmigten Anträge an, erklärt sich warum: Sie nehmen kontinuierlich ab. Während 2020/21 noch 4428 Anträge eingegangen und davon 3960 genehmigt wurden, waren es 2023/24 nur mehr 3327 eingereichte und 3221 genehmigte Anträge. Diese Zahlen stammen aus einer Antwort des Bildungslandesrates Philipp Achammer auf eine Anfrage der Team K-Landtagsabgeordneten. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1126734_image" /></div> <BR />Auf den ersten Blick ist diese Entwicklung seltsam, denn die Lebenshaltungskosten steigen, auch an den Studienorten. Bis zu 800 Euro im Monat müssen Familien für ihre studierenden Kinder im Durchschnitt aufbringen, studieren mehrere Kinder aus einer Familie, verdoppeln sich diese Ausgaben, was für viele Familien kaum zu bewältigen ist. <h3> Mangelndes Interesse als Ursache</h3> Für Rieder liegt die Ursache für das vermeintlich „mangelnde Interesse“ auf der Hand: Bei den Zugangskriterien wurden die Einkommensgrenzen nicht angehoben. Zwar haben viele Südtiroler zuletzt Inflationsanpassungen bei den Gehältern erhalten, was sie nicht reicher macht, sondern nur ihren Kaufkraftverlust ausgleicht. Doch bei den Kriterien für die Studienbeihilfe wurde dem nicht Rechnung gezollt. Immer weniger Familien erfüllen so die Zugangsvoraussetzungen für die Beihilfen. <BR /><BR />Die Beihilfen an sich wurden dabei durchaus angepasst: Ab dem Studienjahr 2022/23 um 20 Prozent. Diese Anpassung war seit dem Studienjahr 2010/11 nicht mehr erfolgt. Bis zu 6960 Euro an Studienbeihilfen im Jahr können Studierende nun erhalten, für Studierende mit zu Lasten lebenden Kindern kann die Unterstützung sogar bis zu 8280 Euro betragen.<BR /><BR /><embed id="dtext86-68473685_quote" /><BR /><BR />Doch davon profitieren eben immer weniger, „obwohl das Studium immer teurer wird. Die Einkommensgrenze muss dringend angehoben werden, damit wieder mehr Studierende Anspruch auf Studienbeihilfe haben“, findet Rieder. Wie so oft treffe es auch hier den Mittelstand: „Mit dem Einkommen ist das Studium der Kinder kaum zu finanzieren, aber bei Stipendien fallen viele durchs Raster“, weiß Rieder und fügt hinzu: „Besonders teuer wird es für Familien mit 2 Kindern, die zur gleichen Zeit studieren. Hier muss die Einkommensgrenze unbedingt angehoben werden“. Mit einem Blick auf die im Fördertopf verbliebenen Millionen folgert sie: „Wenn in den letzten Jahren immer mehr von den bereitgestellten Mitteln übrig bleibt, ist die längst überfällige Anhebung der Einkommensgrenze sofort möglich.“<h3> Beschlussantrag eingebracht</h3> Einen entsprechenden Beschlussantrag hat sie daher nun eingebracht, kommende Woche wird er im Landtag behandelt. Er sieht neben der allgemeinen Anhebung der Einkommensgrenze auch vor, ab dem zweiten studierenden Kind eine weitere Anhebung vorzunehmen.