Familien in Südtirol, die das Landeskindergeld beziehen, sollen mit einem außerordentlichen Beitrag unterstützt werden. Vorgesehen sind 400 Euro pro Kind, die einmalig und automatisch (sprich ohne Notwendigkeit eines eigenen Antrages) ausbezahlt werden. <BR /><BR />Dafür wurden im Nachtragshaushalt 21,9 Millionen Euro reserviert.<BR /><BR /><b>Zeitpunkt für Ansuchen um Kindergeld geändert</b><BR /><BR /> Man wolle damit den Preissteigerungen des Jahres 2022 aktiv entgegentreten, unterstreicht Soziallandesrätin Waltraud Deeg. <BR />Bereits ab Mai hatte es für die Bezieher des Beitrages für Wohnungsnebenspesen eine Zusatzleistung in Höhe von 500 Euro gegeben, bisher seien 4,1 Millionen Euro bereits ausbezahlt worden. <BR /><BR /><BR />Geändert wurde mit dem heutigen Beschluss auch der Zeitpunkt, ab dem um die jährliche Erneuerung des Landeskindergeldes angesucht werden kann: Der ursprüngliche Termin vom 1. März eines jeden Jahres wurde nun auf 1. Jänner vorverlegt. Ab diesem Datum können die Familien um die Erneuerung des Landeskindergeldes online oder in einem Patronat ansuchen.<BR /><BR /><b>Änderung der Einkommensgrenze: 40.000 Euro ISEE-Wert als Höchstgrenze</b><BR /><BR />Mit 1. Juli greifen die bereits im Februar beschlossenen Änderungen bei den Landesleistungen für Familien. Eine dieser Änderungen betrifft das Referenzdokument für die Bemessung der wirtschaftlichen Lage einer Familie: Während bis Juni 2022 die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) herangezogen wurde, gilt ab 1. Juli 2022 die ISEE-Erklärung (Indicatore della Situazione Economica Equivalente) als Berechnungsbasis. <BR /><BR /><b>60 Prozent aller Familien Anrecht auf Kindergeld</b><BR /><BR />Ursprünglich war die Höchstgrenze bei 30.000 Euro ISEE-Wert festgelegt, nun wird diese Grenze auf 40.000 Euro ISEE-Wert angehoben. Dies sieht auch das staatliche Familiengeld (assegno unico) vor. <BR /><BR /><b>Ab 1. Juli neu um Landeskindergeld ansuchen</b><BR /><BR />Aufgrund der Änderung seien rund 60 Prozent aller Familien berechtigt, das Landeskindergeld zu beanspruchen, betont Deeg. Wichtig sei, dass jede Familie, egal ob sie bereits das Landeskindergeld bezogen hat oder nicht, ab 1. Juli neu um das Landeskindergeld ansuchen müsse, um dieses weiter zu beziehen. <BR /><BR />Die Ansuchen können online oder über ein Patronat gestellt werden. „Familien haben allerdings bis Dezember Zeit das Landeskindergeld zu beantragen, die Auszahlung erfolgt dann rückwirkend ab Juli.“<BR />