Mittwoch, 22. März 2023

Wasserknappheit: Die Verordnung des Landeshauptmanns – Beschneiung verboten

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat am Mittwochnachmittag eine Verordnung unterzeichnet, mit der er angesichts von Trockenheit und geringen Wasserabflusses alle Wassernutzenden, vor allem die Landwirtschaft, zum Wassersparen aufruft. Unter anderem ist künstliche Beschneiung verboten. Das steht in der Verordnung.

Angesichts von Trockenheit und geringem Wasserabflusses sind alle Wassernutzenden, vor allem die Landwirtschaft, zum Wassersparen aufgerufen. Im Bild der Wasserstand des Eisacks am Mittwochmorgen.









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