Bislang ist diese Regelung ein Unikum im Land, aber: „Einige Gemeinden haben sich schon bei uns nach der Regelung erkundigt“, sagt Bürgermeister Tobias Nocker. Der Präsident des Gemeinden- verbandes, Dominik Oberstaller, begrüßt die Initiative.<BR /><BR />Das Phänomen des Wildcampens hat in den vergangenen Jahren auch in Südtirol zugenommen. Immer mehr Gemeinden beklagen dieselben Probleme – so auch Wolkenstein. „Ob in Wiesen, am Straßenrand oder in geschützten Gebieten: Zu viele Gäste parken ihr Fahrzeug da hin, wo es gerade passt und verhalten sich so, als wären sie auf einem Campingplatz“, bemängelt Wolkensteins Bürgermeister Tobias Nocker. Campingtische und -stühle werden ausgebreitet, es wird gegessen, getrunken und genächtigt – den Müll lassen viele jedoch zurück. Mit der neuen Verordnung will man in der kommenden Saison besser auf das Problem vorbereitet sein. <BR /><BR />Untertags dürfen Wohnmobile weiterhin in Wolkenstein parken wie bisher, zum Übernachten müssen sie sich aber auf einen offiziellen Campingplatz begeben. „Das Nächtigen auf Parkplätzen oder am Straßenrand im Auto ist nun strikt verboten“, erklärt Ernest Cuccarollo, Gemeindereferent und Anwalt. Notfälle sind hier ausgenommen: Wer sich nach einer langen Fahrt ausruhen will, kann dies problemlos tun, wie es die Straßenverkehrsordnung vorsieht. „Wird jedoch die Camping-Ausrüstung ausgebreitet oder das Auto ist eigens mit Matratzen für die Übernachtung eingerichtet, dann wird dies bestraft“, so Cuccarollo. Sowohl für Wohnmobile als auch für Zelte und Autos gelten dieselben Regeln: Die Verwaltungsstrafe beträgt zwischen 50 und 500 Euro, innerhalb von 30 Minuten muss das Fahrzeug verstellt bzw. der Platz geräumt werden – sonst droht die Abschleppung. In Wolkenstein hofft man nun, dass sich die neue Regelung auch vor Gericht bewährt.<BR /><BR />Wie Bürgermeister Nocker erzählt, hätten sich bereits andere Gemeinden, die ebenfalls unter dem Phänomen Wildcamping leiden, nach der neuen Regelung erkundigt. Der Präsident des Gemeindenverbandes, Dominik Oberstaller, bezeichnet die Verordnung jedenfalls als sehr vernünftig. „Ich kann es nur gutheißen, dass die Gemeinden Initiative ergreifen und dem Problem Herr werden wollen“, sagt Oberstaller. Er könne sich durchaus vorstellen, dass man sich auch im Gemeindenverband zusammenschließt und unter betroffenen Gemeinden eine gemeinsame Lösung ausarbeitet.