Begleiterscheinung: 600 Mitarbeiter erhalten schrittweise privatrechtliche Verträge. Was das für sie bedeutet. <BR /><BR />Die Landesregierung trifft am heutigen Dienstag eine Entscheidung von großer Tragweite: Auf Vorschlag von Landesrat Daniel Alfreider dürfte sie einem Artikel im Finanzgesetz zum Nachtragshaushalt im Juli zustimmen.<h3> Gründung einer Inhouse-Gesellschaft </h3>Und zwar als Grundlage für die Gründung einer Inhouse-Gesellschaft, welche die operative Tätigkeit der heutigen Landesabteilungen Tiefbau und Straßendienst übernehmen „kann“ und laut Alfreider übernehmen wird.<BR /><BR /> Die neue Aktiengesellschaft wird sich zu 100 Prozent im Besitz des Landes befinden und den Statuts des „Straßeneigentümers“ für das vom Land verwaltete Straßennetz übernehmen. <BR /><BR />Ziel ist es, Instandhaltungsarbeiten sowie den Bau neuer Straßenabschnitte unter einer einzigen Leitung zu planen und durchzuführen. „Selbstverständlich nach Vorgaben des Landes“, wie Alfreider betont.<h3> „Mehr Flexibilität bei Planung von Instandhaltungsarbeiten“ </h3>Er verweist auf Straßengesellschaften in anderen Regionen wie Venetien und Friaul. „Wir wollen unsere peripheren Einrichtungen stärken und mehr Flexibilität in die Planung von Instandhaltungsarbeiten bringen“, sagt Alfreider.<BR /><BR />Durch straffere Abläufe können Arbeiten rascher durchgeführt werden. „Angesichts zunehmender Unwetterschäden ist das ein Gebot der Stunde“, sagt Alfreider. <h3> Als Nebenerwerb interessant </h3>Was aber kann einer Inhouse AG, was das Land nicht kann? In erster Linie schneller Personal beschaffen. Das Herz des Straßendienstes sind die vielen Mitarbeiter in der Peripherie auf ihren Höfen, die oft einem anderen Beruf nachgehen. <BR /><BR />Für sie ist vor allem eine Nebentätigkeit beim Straßendienst interessant. Braucht man zusätzliche Kräfte, dauert das Aufnahmeverfahren beim Land mit Wettbewerb und vielleicht Zweisprachigkeitsprüfung bis der Winter vorbei ist. <BR /><BR />Eine Inhouse AG wie z.B. die STA AG schafft das in 3 Monaten; vorübergehende Anstellungen sogar noch schneller. Auch der Bau von Straßenstützpunkten, in denen sich die Arbeiter umziehen und in ein warmes Fahrzeug steigen können, geht rascher. <BR /><BR />Wer heute frühmorgens startet, muss erst einmal Eis von der Frontscheibe abkratzen. Eine AG kann zudem die Mehrwertsteuer auf Investitionen steuerlich abschreiben.<BR /><BR />Begleiterscheinung der Umwandlung ist, dass fast 600 Mitarbeiter einen neuen Arbeitsvertrag erhalten, der nicht mehr öffentlicher, sondern privatrechtlicher Natur ist. <h3> „Es wird für keinen Mitarbeiter negative Auswirkungen geben“ – aber BÜKV gilt nicht mehr </h3>Bei der STA sind das etwa die Verträge im Handel und für Eisenbahner. „Es müssten aber nicht alle gleich wechseln. Es wird für keinen Mitarbeiter negative Auswirkungen geben“, so Alfreider. <BR /><BR />Bestehende Rechte blieben bestehen. Trotzdem: Der Bereichsübergreifender Kollektivvertrag (BÜKV) mit seinen Aufwertungen gilt nicht mehr. Dafür erhält, wer kündigt, die Abfertigung in kurzer Zeit, während man beim Land jahrelang wartet.