Seit Jahren fordern SVP-Senioren und nicht nur sie einen eigenen Seniorenanwalt, der gesetzlich eigentlich bereits 2022 vorgesehen, aber nie eingesetzt wurde. Mit dem Gesetzesentwurf von Arnold Schuler, mit dem der Landtagspräsident die mittlerweile auf acht angewachsenen Südtiroler Ombudstellen unter einem Dach zusammenführen und organisatorisch straffen will, kam für sie die kalte Dusche: Aus einem eigenständigen Seniorenanwalt soll ein auf Senioren spezialisierter Mitarbeiter der Volksanwaltschaft (Seniorenbeauftragter) werden. <BR /><BR />Durch diese Unterstellung wäre sein Zuständigkeitsbereich auf jenen der Volksanwaltschaft beschränkt, die ausschließlich auf Probleme des Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung liegt. „So kann man sich das Ganze sparen. Wir brauchen einen Seniorenanwalt, der sich auch um Streitigkeiten im familiären Bereich kümmern kann, etwa wenn Angehörige ältere Menschen nicht gut behandeln“, so Otto Dellemann (SVP-Senioren) und Julia Unterberger.<h3> SVP-Leitung hat entschieden</h3> „Die Senioren bekommen eine eigenen Seniorenanwalt“, so Schuler. „Entschieden wurde auch, dass der Seniorenanwalt sowie Kinder- und Jugendanwaltschaft gleichzustellen sind“, präzisiert Unterberger.<BR /><BR />Das hat zum einen Folgen bei der Entschädigung, die auf 6000 Euro brutto monatlich steigt – und auf die Ernennung. Wäre der Seniorenbeauftragte auf Vorschlag des Seniorenbeirats ernannt worden, so erfolgt jetzt seine Nominierung nach Anhörungen durch den Landtag.<h3> Zuständigkeiten sollen erweitert werden</h3> Am Freitag behandelt der Gesetzgebungsausschuss des Landtags den Schuler-Entwurf. Mit Waltraud Deeg, die ihn einbringen wird, arbeitet Unterberger an einer Erweiterung der Zuständigkeiten des Seniorenanwalts. Dieser soll bei Zwistigkeiten in der Familie sowie mit privaten Pflegekräften (Badanti) schlichten können. <BR /><BR />„In Analogie zur Jugendanwaltschaft begutachtet er Gesetze aus seinem Wirkungsbereich und unterbreitet dazu Vorschläge. Zudem können Sprechstunden abgehalten werden. Die Bezirksgemeinschaften stellen die Räume bereit“, sagt Unterberger.<h3> Stand jetzt 30 Mitarbeiter</h3> Nicht wirklich erfreut ist Landtagspräsident Schuler, sollte sein Entwurf doch auch dazu dienen, die ausufernden Ombudstellen etwas mehr zusammenzufassen und beim Personal zu straffen. Dieses beläuft sich schon jetzt auf 30 Mitarbeiter. „Allemal hat die Parteileitung entschieden und das ist jetzt umzusetzen“, so Schuler. <BR /><BR />Am Freitag berät der Gesetzgebungsausschuss im Landtag über seinen Entwurf. Überrascht ist er allerdings, dass die angekündigten Änderungsanträge auch die Zuständigkeiten des Seniorenanwalts betreffen. „Schließlich stammt das Gesetz von 2022, in dem die Zuständigkeiten bereits damals angeführt wurden, von der damaligen Landesrätin Waltraud Deeg“, erinnert Schuler.