Außerdem wurde der Termin für die Basiswahl zu den Parlamentswahlen für 27. Jänner festgesetzt.„Die Ermittlung unserer Parlamentskandidaten sowie unseres Spitzenkandidaten für die Landtagswahl liegt nun in den Händen unserer rund 50.000 Mitglieder“, betonte SVP-Obmann Richard Theiner am Montag nach der Sitzung.So wird der Spitzenkandidat ermittelt Die von den Bezirksobleuten erarbeitete und vom Parteiausschuss am Montag einstimmig genehmigte Wahlordnung zur Ermittlung des Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2013 sieht vor, dass innerhalb von drei Wochen nach Ausschreibung der Basiswahl Mitglieder und Gremien der Südtiroler Volkspartei Kandidaten-Vorschläge einbringen können.Nach der Abstimmung in den Bezirksausschüssen werden zur landesweiten Basiswahl jene Kandidaten zugelassen, die von diesen insgesamt mindestens 20 Prozent der Stimmrechte erhalten haben.Voraussichtlicher Wahltermin ist im April. Der Stimmenstärkste der Basiswahl, an der alle SVP-Mitglieder teilnehmen können, wird SVP-Spitzenkandidat für die Landtagswahl.Für die Junge Generation (JG) wurde eine eigene Wahlordnung einstimmig verabschiedet. Im Art. 136 des Parteistatutes ist festgeschrieben, dass „für den Parteiausschuss zwei Kandidaten, die im Wege einer Vorwahl unter den Mitgliedern der Jungen Generation ermittelt werden, bindend sind“.Die Kandidaten können online oder per Briefwahl bestimmt werden. Die Junge Generation ist somit die einzige SVP-Organisation, welche neben den Bezirken selbst bindende Kandidaten für die Landtagswahl nominieren kann.ParlamentswahlenDer Parteiausschuss hat zudem den Zeitplan für die Ermittlung der Kandidaten für die Parlamentswahlen, welche voraussichtlich am 10. März 2013 stattfinden werden, definiert.In einer Basiswahl können die SVP-Mitglieder am 27. Jänner 2013 über die Kandidaten für Abgeordnetenkammer und Senat abstimmen.Kandidaten-Vorschläge können innerhalb 6. Jänner durch die SVP-Gremien eingebracht werden, worauf der Parteiausschuss nach den Abstimmungen in den Bezirksausschüssen am 14. Jänner die definitive Kandidatenliste für die Basiswahl erstellen wird.Die Kandidaten für die Basiswahl zum dritten Listenplatz, der einem/er Ladiner/in zusteht, werden in einer gemeinsamen Sitzung der ladinischen Ortsausschüsse festgelegt.Sollte das staatliche Wahlgesetz abgeändert werden, wird sich der Parteiausschuss am 17. Dezember 2012 treffen, um die Wahlordnung für die SVP-Basiswahlen entsprechend abzuändern.