Der Sieger der Basiswahl werde die SVP-Kandidatenliste für die Landtagswahl anführen."Wenn kommuniziert wird, dass die SVP-Mitglieder bei der Basiswahl den künftigen Landeshauptmann oder die künftige Landeshauptfrau wählen, so entspricht dies nicht den Tatsachen", unterstreicht die SVP in einer Aussendung. "Es ist laut geltendem Landeswahlgesetz allein Zuständigkeit des Landtages, den Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau zu wählen." Im Klartext bedeutet das: Der SVP-Spitzenkandidat muss nicht automatisch Landeshauptmann werden. Sollte der Sieger der Basiswahl bei den Landtagswahlen weniger Vorzugsstimmen erhalten, als ein anderer SVP-Kandidat, könnte auch dieser vom Landtag zum neuen LH gewählt werden.stol