Dabei wurde einem Mischsystem von blockierter Liste und Vorzugsstimmen mehrheitlich eine Absage erteilt. Festhalten will die SVP jedoch an der künftigen Aufteilung der Mandate nach dem d’Hondt-Verfahren, auch Divisorverfahren mit Abrundung genannt.Das d'Hondt-VerfahrenBei dieser Berechnungsmethode werden die Stimmen, die die Parteien erhalten haben, nacheinander durch eine Reihe aufsteigender Zahlen 1,2,3 usw. - bis zur Anzahl der zu vergebenden Mandate - geteilt. Die Reihenfolge orientiert sich an der jeweils verbleibenden höchsten Stimmenzahl. Die Anzahl der Höchstzahlen, die auf die einzelnen Parteien entfallen sind, sind ausschlaggebend für die Verteilung der Sitze. Grundsätzlich gilt: Das d'Hondt-Verfahren bevorzugt eher große Parteien und benachteiligt kleinere Parteien.Künftig soll 2,39-Prozent-Hürde geltenDer Kammerabgeordnete Karl Zeller hatte nach Vorgaben der Parteileitung einen Vorschlag für ein neues Wahlgesetz ausgearbeitet. Nach einer ersten Besprechung des Entwurfs vor zwei Wochen gab es eine Reihe von negativen Rückmeldungen zu einem so genannten Mischsystem von festen Listenplätzen und Wahl nach Vorzugsstimmen.Die Parteileitung bestätigte am Montag, dass ein solches zu einer internen Zerreißprobe führen könnte. Daher sprach sich die Mehrheit von Parteileitung und Mandatarinnen dafür aus, am bisherigen Vorzugsstimmensystem festzuhalten. „Wie bereits angedeutet, wollen wir uns dafür einsetzen, dass in Zukunft die Landtagssitze nach dem d’Hondt-Verfahren aufgeteilt werden“, so SVP-Obmann Richard Theiner.Dieses sei in mehreren deutschen Bundesländern ebenso gebräuchlich wie in Österreich und der Schweiz. „Es erscheint uns mehr als gerecht, dass die Sitze an die meistgewählten Kandidaten vergeben werden“, betonte Theiner.„Somit würde bei uns künftig eine 2,39-Prozent-Hürde gelten“, sagt Karl Zeller, welcher dieser die Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland zum Vergleich gegenüber stellt.stol