Sie sei erfreut über das Urteil des Verwaltungsgerichts im Rekurs gegen die Bestellung des rein männlichen Verwaltungsrats der Etschwerke. „Gesetze sind dazu da eingehalten zu werden“, so Margesin. „Und wenn die Gesetze vorschreiben, dass Frauen und Männer in Gremien vertreten sein müssen, dann muss das auch eingehalten werden.“Margesin verweist darauf, dass Verfassung, der staatliche Kodex für Chancengleichheit und nicht zuletzt das Gleichstellungsgesetz des Landes die Vertretung beider Geschlechter in den Gremien verlangen: „Die SVP-Frauen haben jahrelang für das Recht gekämpft, dass Frauen in allen Gremien vertreten sein müssen. Dieses Urteil ist der beste Beweis, dass Frauen nicht mehr übergangen werden dürfen.“ Sie danke der Präsidentin des Beirats für Chancengleichheit, Rechtsanwältin Ulrike Oberhammer, und der Gleichstellungsrätin Simone Wasserer für ihren Einsatz in diesem Präzedenzfall. “Wir gehen davon aus, dass dies wohl der letzte Rekurs dieser Art sein sollte: Qualifizierte Frauen haben wir für alle Gremien, und dass sie auch nominiert werden müssen, sollte jetzt wohl klar sein“, so Margesin.