Gesetzeseinbringer Arnold Schuler informierte die Parteileitung über den aktuellen Stand zur Referendum zum Bürgerbeteiligungsgesetz am 9. Februar. Dabei stellte er unterschiedliche internationale Modelle auf Landes- und Bundeslandebene vor. „Im internationalen Vergleich fällt auf, dass es vor allem in Bezug auf die Zugangshürden große Unterschiede gibt. So sind in den meisten Regelungen der deutschen Bundesländer Hürden von 5 bis 20 Prozent vorgesehen, in unserem Südtiroler Gesetz liegt somit weit unter dem internationalen Schnitt“, betonte der Landtagsabgeordnete. Auch im Hinblick auf die Zeiträume der Unterschriftensammlung gebe es große Divergenzen. Man könne sagen, dass in keinem anderen Bundesland oder europäischer Staat – mit Ausnahme der Schweiz – ein ähnlich weitreichendes Gesetz zur Bürgerbeteiligung gelte, so Schuler. „Ziel der Südtiroler Volkspartei ist es, mehr Mitbestimmung zu ermöglichen. Im Gesetz wurden Instrumente geschaffen, mit denen die wahlberechtigte Bevölkerung auf einfacherem Wege sich in den politischen Prozess einbinden kann“, erklärt SVP-Obmann Richard Theiner. In der kommenden Woche soll über Korrektur- und Verbesserungsvorschläge am bestehenden Gesetz diskutiert und entschieden werden.