Der SVP-Ausschuss hat am Montag einstimmig die entsprechenden Richtlinien genehmigt: Den Ortsgruppen, die von der SVP-Zentrale mit verschiedenen Dienstleistungen mit Wahlkampf unterstützt werden, steht die Möglichkeit einer Vorwahl offen: Über diese können die Kandidatinnen und Kandidaten ermittelt werden – landesweiter Termin ist hierfür der 16. Februar 2020. <BR /><BR /><b>Jünger, sozialer, weiblicher</b><BR /><BR />Abermals rief SVP-Obmann Philipp Achammer am Montag auf: „Unsere Listen müssen jünger, sozialer und weiblicher werden.“ Die Vorbereitungen für die Gemeindewahlen, die im Mai des nächsten Jahres stattfinden werden, laufen in einigen SVP-Ortsgruppen bereits – und ebenso in der SVP-Zentrale: Nun hat der SVP-Ausschuss auch die entsprechenden Richtlinien genehmigt. „Wir wollen und werden in allen Gemeinden mit starken, repräsentativen Listen antreten – und zwar mit unserem traditionellen Listenzeichen, dem Edelweiß.“<BR /><BR /><BR />Vorwahlen zur Ermittlung der Kandidatinnen und Kandidaten sind nicht zwingend vorgesehen. Wird diese Möglichkeit aber beansprucht, dann gibt es 3 Varianten: <BR />a) die Vorwahl unter Mitgliedern – mit einer Kandidatenliste; <BR />b) die Vorwahl unter Mitgliedern – ohne eine Kandidatenliste; <BR />c) die offene Vorwahl – mit einer Kandidatenliste.<BR /><BR />Aufrecht bleibt die Regelung, dass im Ausnahmefalle auch Nicht-Mitglieder auf der SVP-Liste kandidieren dürfen (bei grünem Licht durch die Orts- und Bezirksgremien).<BR /><BR />„Wir werden unsere Ortsgruppen wieder mit verschiedenen Dienstleistungen tatkräftig unterstützen – bei der Kandidatenfindung und der Basiswahl, bei der Programmerstellung und bei den Gemeindewahlen“, versprach Philipp Achammer. <BR /><BR /><BR /><div class="headline"><embed id="1_headline" /></div>