Der Landtag hatte in der vergangenen Woche einen ähnlichen Antrag der Grünen mit den Stimmen der SVP-Abgeordneten abgelehnt. Jetzt legt die SVP einen eigenen Entwurf vor."Wo immer es rechtlich machbar ist, werden wir Treuhandgesellschaften zur Offenlegung der Auftraggeber verpflichten", so SVP-Fraktionschef Elmar Pichler Rolle zum Gesetzentwurf der Volkspartei. Er verweist jedoch auf einschränkende rechtliche Rahmenbedingungen des Staates und der Europäischen Union. „Bereits vor Wochen“, so Pichler Rolle, „war in der SVP-Landtagsfraktion die politische Entscheidung getroffen worden, wo immer rechtlich möglich, die Offenlegung der Auftraggeber von Treuhandgesellschaften gesetzlich vorzusehen. Oppositionsparteien hatten zuvor ähnliche Anträge gestellt. Dabei wurden jedoch die EU-Wettbewerbsbestimmungen sowie zivil- und gesellschaftsrechtliche Gesetzesnormen außer Acht gelassen und dies ist nicht haltbar."Die Initiative, die von der SVP-Abgeordneten Julia Unterberger ausgearbeitet wurde, habe gute Chancen, rechtlichen Prüfungen oder Anfechtungen standzuhalten, so der SVP-Fraktionschef. Geplant sei, das sogenannte Transparenz-Gesetz aus dem Jahre 1993 zu ergänzen, das die Verwaltungsverfahren und den Zugang zu Verwaltungsunterlagen regle. Im Artikel 5 dieses Landesgesetzes solle festgeschrieben werden, dass das Land Südtirol "Konzessionen an Treuhandgesellschaften im Sinne des Transparenzgebotes nur vergeben darf, sofern diese die Treugeber offenlegen". Auf staatlicher Ebene gebe es derzeit zwar Anti-Mafia-Bestimmungen, die zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens Beziehungen zwischen der öffentlichen Verwaltung und Treuhandgesellschaften nur zulassen, sofern diese Gesellschaften ihre Hintermänner und -frauen offenlegen so Pichler Rolle. Allerdings regle dieses Gesetz aus dem Jahre 1990 ausschließlich die öffentlichen Arbeiten. In anderen Bereichen - wie etwa der Konzessionsvergabe - gebe es keine staatlichen Bestimmungen. Das Land Südtirol könne keine Ergänzungen im Bereich der Anti-Mafia-Gesetze vornehmen oder gar neue Bestimmungen erlassen, weil dies in die ausschließliche Zuständigkeit des Staates falle. Das Land könne aber Regeln für die Zuweisung der Konzessionen erlassen und im Sinne der Transparenz den Treuhandgeselschaften die Offenlegung der Treugeber zur Auflage machen. Einen "möglichen Einspruch Roms oder Brüssels" schließt Pichler Rolle nicht aus.