Laut dem Anwalt von Christian Egartner, Gerhard Brandstätter, sei das Urteil des Oberlandesgerichtes nicht rechtskräftig und könne deshalb nicht vollstreckt werden. Egartner werde auf jeden Fall Rekurs beim Höchstgericht einlegen. „Der Abgeordnete Christian Egartner hat immerhin von 11.002 Wählerinnen und Wähler das Vertrauen ausgesprochen bekommen und genießt nicht nur deren Zustimmung, sondern den geschlossenen Rückhalt der Partei und insbesondere des SVP-Bezirkes Wipptal“, so SVP-Parteiobmann Richard Theiner. Die Südtiroler Volkspartei unterstütze deshalb ausdrücklich die Argumentationslinie von Egartners Anwalt, welcher das Wahlgesetz vom Verfassungsgericht prüfen lassen will. "Unsere Beurteilung bleibt unverändert: Alle Abgeordneten der SVP-Fraktion sind der Ansicht, dass ihr Kollege Christian Egartner bei der Wahl zum Südtiroler Landtag im Oktober 2008 aufgrund seiner ehrenamtlichen Tätigkeit in einer Bietergemeinschaft von über 20 Bauunternehmen keinen Vorteil hatte", so Fraktionsvorsitzender Elmar Pichler Rolle.