Das im neuen Sicherheitsdekret vorgesehene Verbot von Klappmessern mit einer Klingenlänge von mehr als fünf Zentimetern betrifft auch Wanderer und Pilzsammler <b> <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/sogar-taschenmesser-sind-nun-verboten-grosse-aufregung-um-sicherheitsdekret" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(hier lesen Sie mehr dazu).</a></b><BR /><BR />Der Präsident des CAI Südtirol, Carlo Alberto Zanella, zeigt sich darüber „buchstäblich fassungslos„. „Wieder einmal werden Entscheidungen getroffen, ohne wirklich Bescheid zu wissen und ohne die Experten anzuhören“, kritisiert Zanella. Das Verbot betrifft nämlich auch Messer mit Arretierungsmechanismus und spitzer Klinge, die bei Bergsportlern weit verbreitet sind. Betroffen wären auch etwas größere Modelle der bekannten Schweizer Messer. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1287126_image" /></div> <BR /><BR />„Das ist eine Absurdität“, so Zanella, „denn solche Messer sind für Menschen, die sich in der Natur bewegen, sehr nützlich und können sogar Leben retten.“ Mit einem solchen Messer könne man im Notfall etwa ein Seil durchschneiden, bei einem Vipernbiss eine Wunde versorgen oder ein Reh aus einem Elektroweidezaun befreien, wenn es sich darin verfangen hat. <BR /><BR />Auch für Pilzsammler seien Messer unverzichtbar, um Pilze an der Basis abzuschneiden, ohne das unterirdische Myzel zu beschädigen, das für das Nachwachsen verantwortlich ist. „Sicherlich nehme ich so ein Messer nicht mit in die Berge, um jemanden umzubringen„, sagt Zanella ironisch.<BR /><BR />Er habe Verständnis für ein Verbot von Messern in Schulen, betont Zanella, doch der Gesetzgeber übertreibe erneut. <h3> Canestrini: „Mitführen eines Messers in den Bergen strafrechtlich unbedeutend“</h3>„Der Wanderer oder Pilzsammler kann sich auf den berechtigten Grund berufen oder die Einstellung des Verfahrens beantragen, weil das Mitführen eines Messers in den Bergen strafrechtlich unbedeutend ist - und häufig wird das Verfahren auch tatsächlich so enden“, erklärt der Anwalt Nicola Canestrini im Zusammenhang mit dem neuen Sicherheitsdekret. „Doch bis dahin: Anzeige, Eintragung in das Register der Beschuldigten, Anwaltskosten, verlorene Zeit, Frustration und ein schwindendes Vertrauen in die Justiz.“ <BR /><BR />Nach Ansicht des Juristen ist „die Rechtslage fragmentiert, aber Artikel 4 des Gesetzes 110/1975 bestraft das Mitführen von Gegenständen, die geeignet sind zu verletzen, wenn kein berechtigter Grund vorliegt. Bisher fiel das Wander- oder Pilzmesser - ein Gebrauchsgegenstand, der oft unverzichtbar ist - wenn es bei Outdoor-Aktivitäten mitgeführt wurde, eindeutig unter diesen berechtigten Grund.“<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1287129_image" /></div> <BR /><BR />Canestrini meint, dass „das Sicherheitsdekret die Karten neu mischt: Es klassifiziert ausdrücklich Klappmesser mit einer Klingenlänge von über 5 Zentimetern, spitzer Spitze und Verriegelungsmechanismus und sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.<BR /><BR />„Das ist die übliche Logik des strafrechtlichen Populismus: Man erlässt Gesetze für Schlagzeilen, nicht um Probleme zu lösen. Achtundvierzig neue Straftatbestände in zwei Jahren, 417 Jahre zusätzliche Haftstrafen im Rechtssystem - und ein Pilzsammler riskiert, einem Staatsanwalt erklären zu müssen, warum er in seinem Rucksack ein Werkzeug hatte, das es schon immer gegeben hat.“<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/sogar-taschenmesser-sind-nun-verboten-grosse-aufregung-um-sicherheitsdekret" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Das neue Sicherheitsdekret der römischen Regierung könnte für zehntausende Südtiroler zur Falle werden, warnte auch der Direktor des Jagdverbandes, Benedikt Terzer</a>: Laut Dekret ist es absolut verboten, ein Taschenmesser mitzuführen, wenn die Klinge 5 Zentimeter oder länger ist und gleichzeitig einen Feststellmechanismus hat. Terzer zeigt ein solches Taschenmesser in foldgendem Video.<BR /><BR /> <video-jw video-id="AtcYT5oj"></video-jw>