Das Dekret könne als „Wende in der föderalistischen Umgestaltung dieses Landes betrachtet werden“, so Thaler Ausserhofer, die Mitglied des parlamentarischen Zweikammerausschusses zum Steuerföderalismus ist. "Das Dekret, das sich aus 27 Artikeln zusammensetzt, beinhaltet die letzten drei noch ausstehenden Umsetzungsdekrete für den Steuerföderalismus. Den Regionen und Provinzen mit Normalstatut werden mehr Kompetenzen sowie eine größere Autonomie bei der Gestaltung ihrer Einnahmen gegeben“, erklärt die Senatorin.Um zu verhindern, dass der Druck für die Steuerzahler steigt, werden im Dekret Grenzen für die Erhöhung der regionalen Steuern festgelegt. Bei ihren Ausgaben werden die Regionen stärker zur Verantwortung gezogen, da im Dekret die Standardkosten für den Gesundheitsbereich definiert werden. Die Regionen sollen so gezwungen werden Einsparungen vorzunehmen und Verschwendungen einzudämmen„Vor der endgültigen Verabschiedung vom Ministerrat muss der Text zuerst von der Staat-Regionen-Konferenz und dann vom parlamentarischen Steuerföderalismusausschuss behandelt und begutachtet werden“, erklärt Helga Thaler Ausserhofer."In der Staat-Regionen-Konferenz wird bereits das Dekret über die Gemeindeautonomien behandelt, in dem die fixe Besteuerung von 20 Prozent auf Mieteinnahmen vorgesehen ist, auf die viele schon lange warten."