Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes unterstreiche die Notwendigkeit, Südtirols autonome Kompetenzen weiter auszubauen. „Nur durch zusätzliche Eigenständigkeit in der Gesetzgebung im Rahmen einer Vollautonomie kann die Berücksichtigung der Südtiroler Struktur gewährleistet werden“, so Theiner.Durch eine eigenständige, autonome Handhabung der Handelsordnung sei es unter anderem möglich, der Abwanderung aus dem ländlichen Raum entgegenzuwirken. „Südtirol kann und darf nicht mit anderen Regionen und Provinzen Italiens gleichgestellt werden. Unsere kulturellen, aber auch unsere wirtschaftlichen Besonderheiten müssen weiterhin geschützt und verteidigt werden.“„Strukturen in der Peripherie schützen“„Unsere Strukturen in der Peripherie schützen, kleine Familienbetriebe bewahren und Familienzeit garantieren können wir nur dann, wenn wir die ausschließliche Zuständigkeit für die Regelung der Handelsordnung und somit der Ladenöffnungszeiten erlangen“, betont Theiner.Die Südtiroler Landesregierung und insbesondere Wirtschaftslandesrat Thomas Widmann hätten sich mit ihrem Gesetz zur Handelsordnung darum bemüht, Südtirols Besonderheiten zu bewahren. „Für viele Familien ist der Sonntag der einzige Tag, den alle gemeinsam verbringen können. Wir werden uns trotz des Urteils des Verfassungsgerichthofes weiterhin dafür stark machen, diesen Tag als Familien- und Ruhetag zu schützen“, so Theiner.