„Der Beschluss der zuständigen Kommission ist eine Bestätigung dafür, dass die Argumentation der SVP im vergangenen Jahr objektiv richtig war“, so Parteiobmann Richard Theiner. Der Kammerabgeordnete Karl Zeller hatte im Auftrag der Partei in einem Gutachten zwei Volksabstimmungen vom 25. Oktober 2009 als nicht zulässig bezeichnet. „Die zuständige Richterkommission hat nun eine Volksabstimmung zu Verfassungsgesetzen und zu ordentlichen Gesetzen mit verfassungsrechtlich vinkuliertem Inhalt ausgeschlossen und gibt somit der Argumentation der SVP Recht“, so Zeller.Damit sei eine wesentliche Streitfrage ausgeräumt. Das Autonomiestatut bleibe in seinen Bestimmungen gewahrt. „Gleichzeitig beweist dies, dass wir im vergangenen Oktober keine juristische Haarspalterei betrieben haben, wie es uns viele vorwerfen wollten. Es ging uns um eine objektive Beurteilung der Situation“, so Theiner. Als vollkommen unverständlich bezeichnet die SVP die Reaktionen von Stephan Lausch auf das Urteil der Richterkommission. „Der von Lausch selbst geforderten und gelobten Kommission jetzt plötzlich die Zuständigkeit abzuerkennen und von einer möglichen politischen Einflussnahme zu sprechen, zeugt von wenig Achtung gegenüber der Gerichtsbarkeit“, so der Parteiobmann. Der SVP gehe es nun darum, einen neuen Gesetzentwurf zur Regelung von Volksabstimmungen vorzulegen, der rechtliche Sicherheit biete und ein deutliches Zeichen der Öffnung gebe. „Unsere Bezirke und der Parteiausschuss haben sich bereits Anfang des Jahres intensiv mit der Materie befasst und sich für eine Senkung des Quorums und gegen eine Abstimmung über Satzungsgesetze ausgesprochen. An diese Vorgabe halten wir uns“, so Theiner abschließend. Der Gesetzentwurf der von der Partei beauftragten Arbeitsgruppe der SVP-Fraktion werde erneut kommende Woche in den Parteigremien zur Diskussion kommen.