Der Friedensrichter wird nun prüfen müssen, ob die verhängte Strafe überhaupt eine rechtliche Grundlage hat. Die Carabinieri werfen der Bäuerin vor, gegen Artikel 23 der Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben - eine Bestimmung, die dazu dient, illegale und verkehrsgefährdende Werbetafeln zu verhindern. <BR /><BR />„Im vorliegenden Fall geht es jedoch weder um Werbung noch um eine Gefährdung der Verkehrssicherheit, sondern schlicht um ein Wort: Tirol.“ Das schreibt der Schützenbund in einer Aussendung. „Dieses Wort bezeichnet die historische und geografische Heimat unseres Landes.“<BR /><BR />„Es ist keine Werbung, kein politisches Propagandaplakat und kein Verkehrszeichen, sondern Ausdruck kultureller Identität“, so Landeskommandant Christoph Schmid.<BR /><BR />Der Versuch, den Schriftzug „Tirol“ als Gefahr für die Verkehrssicherheit darzustellen, sei „sachlich nicht nachvollziehbar. Tatsächlich entsteht der Eindruck, dass hier nicht die Verkehrssicherheit, sondern eine kulturelle Botschaft bekämpft werden soll“, heißt es vom Schützenbund.<BR /><BR />„Gerade in Südtirol sollte man sensibel sein, wenn staatliche Stellen beginnen, sprachliche oder kulturelle Ausdrucksformen zu sanktionieren“, sagt Schmid.