Eine konkrete Listen-Zahl dürfe man zu diesem Zeitpunkt noch nicht angeben, nähere Informationen würden am kommenden Dienstag nachgereicht, erklärte eine Sprecherin auf APA-Anfrage. Die endgültige Verlautbarung der zugelassenen Landeswahlvorschläge erfolge am 8. April.Wie viele Stronach-Listen nach den jüngsten parteiinternen Turbulenzen letztlich eingereicht wurden, blieb somit vorerst unklar. Mitte März hatten folgende elf Gruppierungen ihre Listen bei den Kreiswahlbehörden eingereicht: Neben den im Landtag vertretenen Parteien ÖVP, SPÖ, Liste Fritz-Bürgerforum Tirol, FPÖ, Grüne und Bürgerklub waren dies „vorwärts Tirol“, Team Stronach, „Für Tirol“, Piraten und KPÖ.Wie das Land mitteilte, werden die eingelangten Einreichungen nun durch die Landeswahlbehörde geprüft. Bis zum 2. April bestehe nach der Tiroler Landtagswahlordnung noch die Möglichkeit, diese zurückzuziehen. Bis zu diesem Zeitpunkt könnten einzelne Wahlwerber auch eine allfällige Verzichtserklärung abgeben, hieß es.Verzichte ein Wahlwerber, so können die Wählergruppen ihre Wahlvorschläge durch Nennung eines anderen Wahlwerbers bis zum 4. April ergänzen. Dies gelte auch im Fall des Todes oder des Verlustes der Wählbarkeit eines Wahlwerbers. Auch die allfällige Streichung eines Wahlwerbers durch die Landeswahlbehörde wegen einer Doppelkandidatur auf Landeswahlvorschlägen verschiedener Wählergruppen könne dazu führen.Nach dem Ablauf dieser Frist für allfällige Ergänzungen werde die Landeswahlbehörde die Entscheidung über die Zulassung der Landeswahlvorschläge treffen, erklärten die Verantwortlichen.apa