Das Kassationsgericht in Rom hatte Egartner im August 2010 als unwählbar für den Landtag befunden, weil er im Herbst 2009 gesetzlicher Vertreter des Baukonsortiums Cobau war. Repetto war im Januar 2010, ebenfalls von der Kassation, für nicht wählbar erklärt worden, da sie zum Zeitpunkt der Landtagswahl im Oktober 2008 Verwaltungsrätin des BLS (Business Location Südtirol) war,Steger nächstes Opfer?Nächstes Opfer des Wahlgesetzes aus dem Jahr 1983 dürfte Dieter Steger sein. Wie heute bekannt wurde, haben sieben Personen - Roland Lang, Peter Ebensberger, Erwin Mark, Josef Vigl, Meinrad Berger, Adelheid Vigl und Josef Tarter - vergangene Woche beim Bozner Landesgericht einen Antrag auf Unwählbarkeit von Dieter Steger gestellt.Sie beziehen sich auf den Passus im Wahlgesetz, der erklärt, dass „gesetzliche Vertreter, Verwalter oder Leiter von Aktiengesellschaften mit Mehrheitskapital der Region oder der autonomen Provinzen“ nicht wählbar sind.Dieter Steger sei seit 2003 Mitglied des Verwaltungsrates der Messe AG und habe dieses Amt erst nach erfolgter Wahl, nämlich im Juni 2009 niedergelegt, erklärt Einbringer Roland Lang, Leitungsmitglied der "Südtiroler Freiheit" in einer Stellungnahme.„Die Messe Bozen AG ist in der Handelskammer eingetragen als Körperschaft mit einem eingezahlten Gesellschaftskapital von ca. 24 Millionen Euro, wovon allein die Autonome Provinz Bozen Stammaktien von über 15 Millionen Euro hält. Damit ist sie mit absoluter Mehrheit an dieser Gesellschaft beteiligt. Also war Dieter Steger in seiner Eigenschaft als Mitglied des Verwaltungsrates der Messe Bozen AG im Jahr 2008 für den Südtiroler Landtag nicht wählbar.“ Das heute geltende Wahlgesetz sei im August 1983 mit der Mehrheit von SVP und deren Trentiner Partnern im Regionalrat verabschiedet worden. „An diese Gesetze haben sich alle wahlwerbenden Gruppen und Kandidaten zu halten“, betont Lang. Es sei nicht gerecht und durch nichts zu rechtfertigen, dass zwei Landtagsabgeordnete konsequenter Weise ihren Sessel geräumt hätten, Dieter Steger aber in seinem Amt verbleibe, nur weil dies niemand gerichtlich, nach dem Motto ‚Wo kein Kläger, da kein Richter’ aufwerfe.„Für ehrliche Bürger und Wähler mit Sinn für Gerechtigkeit aber muss gelten: Gleiches Recht für alle. Und dafür wollen wir jetzt sorgen, wenn es sonst niemand tut“, heißt es seitens der sieben Einbringer.Landtag hatte Steger gestützt, nur Klage kann Steger aus dem Amt werfenDer Landtag hatte nach dem Fall Repetto eine Überprüfung der Wählbarkeit von Steger abgelehnt, obwohl die Grünen und die Freiheitlichen das in der Wahlbestätigungskommission eingefordert hatten. „Steger hat sich als Verwaltungsratsmitglied der Bozner Messe in der identischen Situation wie Repetto befunden. Das kann so nicht stehen gelassen werden“, so Pius Leitner, Präsident der Wahlbestätigungskommission, im Februar 2010 in einem Interview mit STOL. "Ich bin überzeugt, dass es keine Unterschiede zwischen dem Fall Steger und dem Fall Repetto gibt", hatte Leitner erklärt. Er könne sich schwer vorstellen, dass in einem Rechtsstaat in zwei gleichen Fällen unterschiedliche Urteile gefällt würden. Nachdem der Landtag die Wahl Stegers jedoch für regulär erklärt hatte, war eine Klage vor einem Gericht nötig, um ihn aus dem Amt zu kippen. Das ist jetzt geschehen. Damit dürfte Stegers Mandat kaum noch zu retten sein.Steger: "Jeder Fall ist anders" Steger wurde der Rekurs noch nicht zugestellt. „Jeder Fall ist aber anders und meiner nicht gleich wie der von Repetto“, sagt er. Jeder Bürger habe das Recht, sich ans Gericht zu wenden. „Jeder Bürger hat aber auch das Recht, seinen Wählerauftrag zu verteidigen – und ich habe vollstes Vertrauen ins Gericht“, sagt Steger. Die Rechtslage sei nicht eindeutig. Im Fall Repetto sowie seinerzeit im Fall Durnwalder gab es vier Urteile, die deren Wählbarkeit feststellten.stol