Eine erste Neuerung betrifft die Bestimmung, dass jeder Minderjährige ein eigenes Dokument benötigt und nicht mehr auf den Dokumenten der Eltern eingetragen werden kann.Eine weitere Neuerung sieht vor, dass Kinder nicht wie bisher ab zehn Jahren alleine reisen dürfen, sondern dafür das 14. Lebensjahr, im Falle einer Reise nach Kroatien oder Zypern das 15. Lebensjahr, vollendet haben müssen. Dabei sind im Reisedokument des Minderjährigen oder in einem getrennten Dokument immer die Namen der Begleitpersonen, mit denen der Minderjährige ins Ausland reist, anzuführen.Schwierigkeiten mit der Anerkennung der Identitätskarte, deren Gültigkeit mit Stempel verlängert worden ist, kann es in einigen Ländern wie z.B. Bulgarien, Ägypten, Guadeloupe, Mazedonien, Martinique, Rumänien, Schweiz, Tunesien, Türkei und Bosnien-Herzegowina geben. Der Südtiroler Gemeindenverband empfiehlt allen, die in diese Länder reisen wollen, sich entweder einen Reisepass zu besorgen oder sich eine neue Identitätskarte ausstellen zu lassen. Auch bei den Reisepässen gibt es seit 09. Juni neue Bestimmungen: Ab sofort werden nur mehr Reisepässe mit digitalem Foto, digitaler Unterschrift und mit Fingerabdruck ausgestellt (siehe eigenen Artikel). Informationen zu Reisedokumenten kann man in der jeweiligen Heimatgemeinde einholen. Als Reisedokumente gelten der Reisepass, der Kinderausweis für Kinder bis zu 15 Jahren und - innerhalb der EU - die Identitätskarte.