Zur Erinnerung: <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/impfpflicht-fuer-ueber-50-jaehrige-stichtag-ist-der-31-jaenner" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Der italienische Ministerrat hat im Jänner eine Impfpflicht für alle über 50-jährigen Bürger in Italien erlassen. </a>Seit 1. Februar wird bei allen über 50-Jährigen, die dieser Pflicht nicht nachgekommen sind, eine Strafe über 100 Euro ausgestellt.<BR /><BR /><BR /><b>Ab 15. Februar: 2G-Pflicht für über 50-Jährige bei der Arbeit oder Suspendierung</b><BR /><BR />In einer Woche folgt dann die 2. Phase dieser Impfpflicht: Ab dem 15. Februar werden alle über 50-Jährigen, die am Arbeitsplatz keinen 2G-Nachweis vorweisen können, suspendiert, gelten als unentschuldigt abwesend und bekommen kein Gehalt und auch keine sonstigen Vergütungen.<BR /><BR /><BR /><b>Bei Nicht-Einhaltung Geldstrafe bis zu 1500 Euro</b><BR /><BR />Die Suspendierung ist bis zum 15. Juni wirksam, oder so lange, bis die betreffende Person einen 2G-Nachweis vorweisen kann.<BR /><BR />Wird die Arbeit entgegen der geltenden Gesetze ohne 2G-Nachweis weitergeführt, wird eine Strafe zwischen 600 und 1500 Euro verhängt.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/impfpflicht-ab-50-wer-ist-auch-ohne-spritze-in-ordnung" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Es gibt auch Personen, die Anrecht auf Impfbefreiung haben. Wer diese sind, lesen Sie hier.</a><BR />