Dienstag, 8. Februar 2022

Ab 15. Februar: 2G-Nachweis am Arbeitsplatz oder Suspendierung

Noch eine Woche bleibt Zeit, um den 2G-Nachweis zu erbringen. Ab 15. Februar greift in Italien und damit auch in Südtirol nämlich die 2G-Pflicht am Arbeitsplatz bei allen über 50-jährigen Bürgern. Wird der Nachweis nicht erbracht, folgt eine Suspendierung. Wird trotzdem weitergearbeitet, gibt es satte Geldstrafen.

Ohne 2G-Nachweis wird man von der Arbeit suspendiert, gilt als unentschuldigt abwesend und bekommt kein Gehalt und auch keine sonstigen Vergütungen. - Foto: © Shutterstock









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