Der Stein des Anstoßes ist 25 Zeilen lang und steht seit 2 Wochen im Entwurf des neuen Wohnbaugesetzes, wo er auf Druck von Sepp Noggler und Franz Locher verankert wurde: Seit 11. August 1997 bestehende und nicht mehr genutzte landwirtschaftliche oder handwerkliche Baumasse von mindestens 300 Kubikmetern soll im Höchstausmaß von bis zu 2000 Kubikmetern in Wohnungen für Ansässige (konventioniert) umgewandelt werden können. Bei Abbruch und Wiederaufbau kann der Standort in gerader Linie in Richtung Siedlungsgebiet verlegt werden. <h3> 2018 gestrichener Stadel-Artikel wird lockerer</h3>Damit feiert der 2018 gestrichene Stadel-Artikel nicht nur fröhliche Wiedergeburt, sondern er wird lockerer als je zuvor. Verlangte der frühere Stadel-Artikel, dass Gebäude mindestens 400 Kubikmeter groß sein müssen, so sind es jetzt 300. Verlangte der alte Stadel-Artikel, dass Gebäude nicht mehr als 300 Meter vom verbauten Ortskern entfernt sein dürfen, so gibt es jetzt keinerlei Distanz. Auch das Referenzdatum wurde von Dezember 1973 auf Oktober 1997 verschoben. Fazit: „Eine Unmenge von Städeln, Ställen, Sägen, Mühlen kann in Wohnungen umgewandelt werden – ein lukratives Privileg und eine Einladung zur Zersiedelung“, sagt Madeleine Roher (Grüne).<h3> „Der Artikel schadet insbesondere der Landwirtschaft“</h3>Doch der Stadel-Artikel ist auch in der Mehrheit umstritten. Unabgesprochen hätten ihn Locher und Noggler eingebracht, weshalb man laut Landeshauptmann Kompatscher in der Fraktion „noch einmal darüber reden“ werde. „Der Artikel schadet insbesondere der Landwirtschaft. Städel werden zu Geld gemacht. Der Druck, die Landwirtschaft aufzugeben, steigt“, so der Landeshauptmann.<BR /><BR />Das scheint inzwischen auch den Einbringern einzuleuchten. „Wir werden klarstellen, dass der Stadel-Artikel für geschlossene Höfe nicht anwendbar ist“, sagt Locher. Landwirtschaftliche Kubatur aufzugeben, wenn es vielleicht eine nächste Generation gibt, die weiter Bauer machen will, sei nicht glaubwürdig.<h3> „Ich sehe den Rest des Artikels immer noch kritisch“</h3>Dem Landeshauptmann reicht dieser teilweise Rückzug aber nicht. „Ich sehe den Rest des Artikels immer noch kritisch und werde meine Bedenken in den Gremien äußern“, so Kompatscher. Nicht jede landwirtschaftliche Kubatur ist Teil eines geschlossenen Hofes; zudem würde der Artikel auch für handwerkliche Kubaturen gelten. Fazit: Dass der Artikel im Gesetz bleibt, ist alles andere als sicher.<BR /><BR />Das hofft auch der Heimatpflegeverband: „Sonst wird jeder Stadel zum Spekulationsobjekt. Ein neuer Höhepunkt des Ausverkaufs der Heimat“, so Obfrau Claudia Plaickner.<h3> Hintergrund</h3>Das Stadel-Gesetz wurde 1992 von Siegfried Brugger und Landesrat Alois Kofler eingeführt. Seither durften Städel, die maximal 300 Meter vom Ortskern entfernt sind, ausgebaut werden. Dies wurde auch im Raumordnungsgesetz 1997 fortgeschrieben. Umstritten blieb das Stadelgesetz immer, selbst in der SVP. <BR /><BR />2018 wurde der Stadel-Artikel mit dem Gesetz für Raum und Landschaft abgeschafft, weil er die Zersiedelung fördere. Herzstück des neuen Gesetzes ist die Festlegung von Siedlungsgrenzen durch die Gemeinden – was mit dem neuen Artikel von Locher/Noggler aber ausgehebelt würde.