Auf den ersten Blick ist Ungarns Minderheitenrecht erstaunlich: Jede anerkannte Minderheit hat Anrecht auf einen Vertreter im Parlament. Diese Vertretung gibt es aber nicht automatisch: Jede Minderheit, die sie anstrebt, muss sich mit einer Nationalitätenliste registrieren.<BR /><BR /> Um diese Liste aufstellen zu können, müssen Empfehlungen von nicht weniger als einem Prozent der wahlberechtigten Angehörigen der Minderheit, mindestens aber 1500 gesammelt werden. Erfolgreich registriert hatten sich vor der heurigen Wahl 12 Minderheiten. Bekommen diese Listen bei der Wahl auch nur eine einzige Stimme, erhalten sie einen „Fürsprecher“ bzw. sogenannten „Nationalitätensprecher“; er hat im Parlament Rede-, aber kein Stimmrecht und vertritt nur die Interessen der Minderheit.<BR /><BR />Nur wenn eine Minderheitenliste staatsweit eine bestimmte Stimmenzahl übertrifft, erhält sie statt eines Sprechers einen „Nationalitätenabgeordneten“, also ein vollwertiges Mandat mit Rede, Antrags- und Stimmrecht. Dazu muss diese Liste mindestens ein Viertel jener Stimmenzahl erreichen, die es durchschnittlich für ein Listenmandat braucht. Bei den vergangenen Wahlen waren dies 22.000 bis 25.000 Stimmen. Unter allen Minderheiten haben in Anbetracht ihrer zahlenmäßigen Stärke nur Roma (laut Volkszählung 2022 rund 210.000 Angehörige) und Ungarndeutsche (98.400) überhaupt eine Chance, diese Stimmenzahl zu erreichen. <BR /><BR />Die Ungarndeutschen stellten 2014 mit Emmerich Ritter zunächst nur einen Nationalitätensprecher, konnten bei den Wahlen 2018 und 2022 aber die Stimmenhürde überwinden, sodass Ritter als vollwertiger Abgeordneter im Parlament in Budapest saß – als erster und bisher einziger Minderheitenvertreter. Ritter sicherte daher zu, für alle Minderheiten in Ungarn einzutreten.<BR /><BR />Das Wahlrecht enthält allerdings Schranken für die Wahl von Minderheitenvertretern. Nicht jeder Wähler kann für eine Nationalitätenliste stimmen: Das darf nur, wer sich vor der Wahl in ein Minderheiten-Wählerverzeichnis eintragen lässt. Das tun bei weitem nicht alle Minderheitenangehörigen, daher ist auch für die Ungarndeutschen jede Wahl eine Zitterpartie. <BR /><BR />Bei der heurigen Wahl ging allerdings die Zahl jener, die sie sich in das Verzeichnis eintragen ließen, ungewöhnlich stark zurück. Das traf laut „Sonntagsblatt“, dem wichtigsten Presseorgan der deutschen Minderheit in Ungarn, auch auf die anderen Minderheiten zu. <BR />Der Grund dafür dürfte gewesen sein, dass auch viele Minderheitenangehörige entweder Viktor Orbán oder dessen Herausforderer Péter Magyar eine Stimme geben wollten. Hier wird ein weiterer Pferdefuß des Wahlrechts deutlich: Wer sich ins Minderheiten-Wählerverzeichnis eintragen lässt, kann keine Stimme für eine Partei abgeben. <BR /><BR />Angesichts der Bedeutung dieser Richtungswahl verzichteten nicht wenige Minderheitenangehörige auf die Wahl der Minderheitenliste. Das schränkte deren Wählerpotential ein. Zugleich bewirkte die hohe Wahlbeteiligung, dass die zur Überwindung der Hürde notwendige Stimmenzahl zu hoch wurde für die ungarndeutsche Liste: Mit 17.845 Stimmen lag sie auch weit hinter den Ergebnissen von 2018 und 2022 (die Roma erhielten 18.880 Stimmen für ihre Liste). Spitzenkandidat Gregor Gallai, ein früherer enger Mitarbeiter von Emmerich Ritter, wird die Ungarndeutschen daher im Parlament nur als Fürsprecher, nicht als vollwertiger Abgeordneter vertreten. Auch die Roma schafften kein vollwertiges Mandat.<BR /><BR />Die nationalen Minderheiten Ungarns sind daher einerseits Verlierer dieser Wahl. Andererseits dürften nicht wenige Minderheitenangehörige durch ihre Teilnahme an der allgemeinen Wahl anstelle der Abgabe einer Minderheitenstimme zu Péter Magyars Erdrutschsieg beigetragen haben und sich daher als Sieger fühlen. <BR /><h3> EHMR: „Verstoß gegen Recht auf freie Wahlen“</h3>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Jahr 2022 mit seinem Urteil im Fall Bakirdzi und E.C. gegen Ungarn das ungarische Minderheitenwahlrecht unter die Lupe genommen und Verstöße gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten festgestellt. Dass bis auf die deutsche de facto keine andere Minderheit in Ungarn einen vollwertigen Nationalitätenabgeordneten erlangen könne und Minderheitenwähler keine politischen Präferenzen äußern könnten, habe die politische Wirkungsfähigkeit der Minderheiten eingeschränkt und verringere die Vielfalt sowie die Beteiligung von Minderheiten an politischen Entscheidungsprozessen eher, als sie zu stärken. <BR /><BR />Das Gericht kritisierte auch das System der geschlossenen Kandidatenlisten: Auf den Minderheitenlisten können keine Stimmen für bestimmte Kandidaten abgegeben werden, sondern nur eine für die gesamte Liste. Die Reihung – und damit de facto auch, wer gegebenenfalls gewählt wird – bestimmt die Minderheitenorganisation. Daher hatte Emmerich Ritter, der sich auch heuer wieder der Wahl gestellt hatte, nie eine Chance auf ein Mandat, denn die Ungarndeutschen hatten ihn nur auf Platz 20 der 28 Kandidaten umfassenden deutschen Liste gereiht. <h3> Ritter und die Fidesz</h3>Emmerich (Imre) Ritter war bis zu seiner Wahl ins Parlament im Jahr 2014 als Lokalpolitiker Mitglied von Viktor Orbans Partei Fidesz gewesen. Anlässlich der Wahl legte er wie vorgeschrieben seine Mitgliedschaft nieder, um die Minderheit unparteilich zu vertreten. Sein Stimmverhalten in den beiden folgenden Legislaturperioden löste aber Kritik aus, weil Ritter praktisch immer Viktor Orbáns Regierungspartei Fidesz stützte.<BR /><BR /> Dieses Stimmverhalten bekräftigte manche Befürchtung, dass mit diesem Wahlsystem eine Partei die ganze Minderheitenliste als Geisel nehmen könne: Schon eine Enthaltung, geschweige denn eine Neinstimme bei einer Entscheidung im Parlament könne zu einer Bestrafung durch Entzug von Geldmitteln führen. <BR /><BR /><b>Von Hatto Schmidt für Midas.</b>