Bei welchen Förderungen nun für ungeimpfte Antragssteller der Riegel vorgeschoben werden soll und in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf besteht, erfahren Sie hier. <BR /><BR /><BR />Die Vorgeschichte sorgte im Herbst für Schlagzeilen: Wer ohne Gehalt vom Dienst suspendiert ist, weil er sich nicht impfen lässt oder das Testen für den Grünen Pass nicht akzeptiert, könnte 2022 bei Beiträgen großer Gewinner sein. Je niedriger das Einkommen, desto mehr schaut bei den Förderungen des Landes heraus, warnte ASGB-Chef Tony Tschenett. Bereits damals stellte Landesrat Achammer klar: „Das werden wir verhindern.“<BR /><BR />Das sieht auch die Landesregierung so, die nun einem Vermerk Achammers zustimmte. Mit diesem erteilt die Landesregierung den Auftrag, eine Gesetzesänderung vorzubereiten. Sie soll verhindern, dass suspendierte Nicht-Geimpfte im Bereich Bildungsförderung in Genuss höherer Unterstützungsleistungen kommen. „Dass Leute, weil sie sich nicht an Regeln halten , überhaupt oder zu höheren Beiträgen kommen, geht nicht“, sagt Achammer. <BR /><BR />Keinen Handlungsbedarf für ihre Bereiche sieht Landesrätin Deeg. „Bei selbst verschuldeten Einkommensverlusten, weil jemand kündigt oder eben die Impfpflicht nicht einhält, verfällt das Anrecht auf Sozialmaßnahmen wie Mietbeihilfen oder Wohnnebenkostenbeiträge“, so Deeg. Im Wohnbau habe keiner Interesse, wenig zu verdienen, da ein Mindesteinkommen nachgewiesen werden müsse, sagt Deeg.<BR /><BR />Mit Landesrätin Kuenzer hat sie auch gegen Achammers Vorstoß gestimmt, das Abkassieren Suspendierter bei Stipendien, Schülerbeihilfen, Fremdsprachenbeiträgen zu unterbinden. „Damit treffen wir nicht die Eltern, sondern die Kinder u – nd das ist nicht gut. Ich bin nicht für Sippenhaftung“, sagt Deeg.<BR /><BR />„Ich rede nicht über die Bereiche anderer Landesräte, mache in meinem aber weiter“, sagt dazu Achammer. Die Gesetzesänderung werde wahrscheinlich im März bei einer Haushaltsänderung im Landtag behandelt.<BR /><BR />Es mag sein, dass Nachteile die Kinder der Suspendierten treffe. „Die Entscheidung gegen das Impfen wurde aber in vollem Bewusstsein getroffen, was dies für sich und die Familie bedeutet“, so Achammer. Wer sich von seinem Beitrag an die Gesellschaft verabschiede, könne dann nicht Beiträge der Gesellschaft abschöpfen. „Das macht schlechtes Blut bei allen, die sich an Regeln halten und trotzdem immer durch die Finger blicken.“<BR /><BR />ASGB-Chef Tschenett begrüßt das Vorgehen und fordert eine Einbindung der Sozialpartner. Auch in Deegs Bereichen sei zudem ein Abkassieren höherer Beiträge durchaus möglich. „Im Wohnbau muss die EEVE von 2 Jahren, heuer also von 2020 und 2021, vorlegt werden. Das Mindesteinkommen erreichen Suspendierte leicht, und im Wohnbau geht es gleich um beträchtliche Summen“, sagt Tschenett.<BR /><BR />Dass sich Suspendierte für die Fördertöpfe des Landes interessieren, bestätigt Elisabeth Scherlin vom Patronats KVW: „Manche fragen, wie es um ihre Pension steht, andere nach finanziellen Leistungen und die Dritten kündigen.“