„Es ist wohl eine der schlimmsten Handlungen einer Partei in einem demokratischen System, wenn sie die eigenen Mitglieder und Wähler von der Teilnahme an einer grunddemokratischen Entscheidung wie es eine Wahl oder eine Volksabstimmung ist, abhalten will“, kritisiert der Landtagsabgeordnete Andreas Pöder. „Alle fünf Anträge waren von insgesamt 43.000 Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben worden; der indirekte Boykottaufruf der SVP ist eine Respektlosigkeit gegenüber den Bürgern und offenbart ein gestörtes Verhältnis der SVP-Führung zur Demokratie. Die Volksabstimmungsanträge sind zulässig und verfassungskonform. Und sie sind deutliche Verbesserungen der derzeitigen Situation“, so Pöder.Zu den drei Volksabstimmungsanträgen der Union erklärt Pöder, dass alle drei eine „deutliche Verbesserungen in ihren jeweiligen Bereichen zum Vorteil Südtirols und seiner Bevölkerung bringen würden. Unser Antrag zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes ermöglicht unter anderem künftig direkte Abstimmungen über Großprojekte und erleichtert den Bürgern den Zugang zur direkten Demokratie. Zudem wären künftig Volksabstimmungen über Verwaltungsakte der Landesregierung und sogar über die Politikergehälter möglich“, betont der Unions-Mandatar.Der mit über 15.000 Unterschriften vorgelegte Unions-Antrag zum Vorrang der Einheimischen bei der Wohnbauförderung habe dazu geführt, dass die fünfjährige Ansässigkeitsklausel für Bürger, die um das Wohngeld des Landes ansuchen, vom Landtag eiligst beschlossen worden sei. Er beinhalte zudem die überaus wichtige Regelung, mit der künftig für Bürger, die um so genannte Sozialwohnungen, also die Mietwohnungen des Wohnbauinstituts ansuchen, zehnJahre im Land ansässig sein müssen und nicht wie bisher fünf Jahre, erläutert Pöder.„Und schließlich schiebt unser dritter Volksabstimmungsantrag einen wirksamen Riegel gegen den Ausverkauf der Heimat und die Zersiedelung des Landes vor. Der Erwerb von Freizeitwohnsitzen wird für Provinzfremde stark eingeschränkt, die Gemeinden können eine Obergrenze an Freizeitwohnsitzen beschließen. Die bisherigen und geltenden Landesraumordnungsbestimmungen können diese Tendenz nicht umkehren. Es gibt Gemeinden in Südtirol mit mehr Zweitwohnungen als Erstwohnungen“, kritisiert Pöder.