„Dieses Gesetz hat mit echter Sicherheit nichts zu tun“, so Unterberger. Vielmehr würden grundlegende Rechte wie die Meinungsfreiheit oder Bewegungsfreiheit in Stadtzentren massiv eingeschränkt. Bereits eine bloße Anzeige wegen Eigentums- oder Gewaltdelikten könne künftig zu einem Aufenthaltsverbot führen – ganz ohne Urteil.<BR /><BR />Besonders kritisch sieht Unterberger die im Dekret vorgesehene Strafverschärfung bei Hausbesetzungen: „Zwei bis sieben Jahre Haft für die illegale Besetzung von Immobilien – das ist mehr als für familiäre Gewalt oder fahrlässige Tötung vorgesehen.“ Auch die neuen Maßnahmen gegen inhaftierte Mütter seien aus ihrer Sicht „völlig rücksichtslos gegenüber dem Kindeswohl“.<h3>Angriff auf das Made in Italy</h3>Unterberger warnt zudem vor wirtschaftlichen Schäden: Das Dekret stelle die Produktion von Hanfderivaten mit dem Drogenhandel gleich. Eine Branche mit einem Jahresumsatz von zwei Milliarden Euro und tausenden Arbeitsplätzen werde kriminalisiert – ein „absurdes Gleichnis“, so die Senatorin: „Das ist, als würde man zur Bekämpfung von Alkoholismus den Verkauf von Weintrauben verbieten.“<h3>Unverhältnismäßige Privilegien für Sicherheitskräfte</h3>Während Migranten, Konsumenten und soziale Randgruppen ins Visier genommen würden, erhielten Sicherheitsbeamte zusätzliche Privilegien: Sie dürfen künftig auch außerhalb des Dienstes bewaffnet sein und erhalten bis zu 30.000 Euro Unterstützung, falls sie wegen dienstlicher Handlungen vor Gericht stehen.<h3>Symbolpolitik statt Problemlösung</h3>Für Unterberger ist das Dekret vor allem eines: Symbolpolitik. „Das Strafrecht wird instrumentalisiert, um von den echten Problemen abzulenken“, kritisiert sie. „Weder im Bereich der Frauenmorde noch beim Tierschutz setzt die Regierung wirksame Maßnahmen – stattdessen setzt sie auf populistische Strafverschärfungen.“<BR /><BR />Die SVP-Senatorin schließt mit deutlichen Worten: „Dieses Dekret schützt nicht, es spaltet. Es stärkt die Starken und verfolgt die Schwachen – das ist nicht unsere Vorstellung von Rechtsstaat.“