Die entsprechenden Gesetzesänderungen sind Teil des Sammelgesetzentwurfs Nr. 44/25, der in der ersten Juli-Sitzungsfolge im Landtag behandelt wird.<h3> Die neuen Maximalbeträge orientieren sich an der Kinderanzahl:</h3>Für <b>ein Kind</b> steigt der monatliche Vorschuss von <b>328 auf 369 Euro,</b><BR /><BR />für <b>drei Kinder</b> von <b>669 auf 752 Euro,</b><BR /><BR />bei <b>fünf Kindern</b> von <b>934 auf 1051 Euro.</b><BR /><BR />Neben der finanziellen Anpassung gibt es auch inhaltliche Neuerungen: Künftig erhalten Kinder bzw. Jugendliche den Unterhaltsvorschuss bis zum 21. Lebensjahr, sofern sie eine Oberschule, Hochschule oder eine Berufsausbildung absolvieren. Bisher endete der Anspruch mit dem 18. Geburtstag.<BR /><BR />Auch der sogenannte Faktor Wirtschaftliche Lage (FWL), eine Voraussetzung für den Bezug, wird von 2,2 auf 2,5 angehoben. Dadurch sollen künftig mehr Alleinerziehende antragsberechtigt sein.<BR /><BR />„Mit dieser Reform wollen wir Einelternfamilien gezielter unterstützen, wirtschaftlichen Notlagen vorbeugen und die belastende Situation, die durch ausbleibende Unterhaltszahlungen entstehen kann, abfedern“, betont Landesrätin Pamer.