Die Richter entschieden, dass ein Artikel eines Gesetzes aus dem Jahr 1983, das allein stehenden Personen das Adoptionsrecht für ausländische Kinder verweigert, nicht rechtskonform sei. Die für rechtswidrig erklärte Regelung schränke das Adoptionsrecht unverhältnismäßig stark ein, hieß es. Die Verfassungsrichter urteilten, dass allein stehende Personen generell geeignet seien, ein stabiles und harmonisches Umfeld für das bedürftige Kind zu gewährleisten, wobei es dann Sache eines Jugendgerichts sei, die effektive Eignung des potenziellen Elternteils und seine Fähigkeit, das Kind zu erziehen und zu unterhalten, konkret zu prüfen. Bei dieser Beurteilung müsse auch das familiäre Bezugsnetz des adoptionswilligen Singles berücksichtigt werden.<BR /><BR />Alessandro Zan vom Partito Democratico begrüßte das Urteil als historisch: „Das Urteil des Verfassungsgerichts stellt die Rechte von Minderjährigen und die Selbstbestimmungsfreiheit jedes Einzelnen in den Vordergrund. Jetzt muss das Parlament eingreifen und die Gesetzgebung anpassen“, so Zan. „Es ist völlig unvernünftig und absurd, einzelne Personen von vornherein von der Adoption auszuschließen. Das Verbot ist verfassungswidrig und es ist gut, dass das Parlament jetzt eingreifen muss, um die Gesetzgebung anzupassen“, kommentierte die Senatorin Daniela Sbrollini (Italia Viva), Vizepräsidentin des Senatsausschusses für soziale Angelegenheiten.