Das Urteil besagt, dass das Verbot, eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus an Touristen zu vermieten, zum Beispiel über eine Online-Plattform wie Airbnb, nicht rechtens ist. Begründung: Es stelle „eine Einschränkung der im Eigentumsrecht an einer Immobilie enthaltenen Nutzungsmöglichkeiten“ dar. <BR /><BR />Im Prozess in Florenz ging es um ein Mehrparteienhaus, in dem eine Wohnung touristisch genutzt wird. Die Verwalter des Wohngebäudes in Florenz hatten jedoch eine Verordnung erlassen, die eine Vermietung von Ferienwohnungen an Touristen verbietet. Deshalb gingen die Eigentümer der anderen Wohnungen vor Gericht – und verloren. Es kann nicht verboten werden, eine Wohnung an Touristen zu vermieten. So urteilte das Gericht in Florenz kürzlich. <BR /><BR /><BR />Dieses Urteil kann als Präzedenzfall betrachtet werden, sollten sich andere Verwalter von Wohngebäuden gegen Kurzzeitvermietungen wehren. Das Thema ist in dem vom Massentourismus schwer belasteten Florenz eine ebenso heikle Angelegenheit wie in Bozen und in sehr vielen anderen Städten. Die toskanische Hauptstadt will die Nutzung von Wohnungen im historischen Zentrum für Kurzzeitvermietungen durch Plattformen wie Airbnb einschränken, um mehr Wohnraum für Einheimische zu schaffen. Dies hat die neue Stadtverwaltung unter der Führung von Bürgermeisterin Sara Funaro (PD) im Sinn, die im Juni zur ersten Stadtchefin von Florenz gewählt wurde.<BR /><BR /><embed id="dtext86-66383002_quote" /><BR /><BR />Auch die Stadt Bozen geht seit einigen Monaten rigoroser gegen die Vermietung von Privatwohnungen vor. Als bekannt wurde, dass im Zuge des landesweiten Bettenstopps in der Stadt dennoch 229 „neue“ Betten vergeben werden können, brachte Tourismus-Stadträtin Johanna Ramoser den Vorschlag ein, diese Betten nur an gewerbliche Anbieter, also Hotels und Pensionen, sowie an Urlaub auf dem Bauernhof zu verteilen. 209 Betten werden den gewerblichen Anbietern zugeteilt, 20 Urlaub auf dem Bauernhof. Die Privatvermieter gehen leer aus. Der Stadtrat genehmigte den Vorschlag, der Gemeinderat ebenfalls. <BR /><BR />„Bei der Vermietung von Privatwohnungen gab es in Bozen einen extremen Boom“, unterstreicht Ramoser, „in den vergangenen 4 Jahren kamen 800 Betten dazu.“ Das sei mehr als in den anderen touristischen Sektoren. Diese Wohnungen würden dem Mietmarkt für die ansässige Bevölkerung entzogen, was die seit Jahren herrschende Wohnungsnot noch weiter verschärfe. <BR /><BR />Welche Bedeutung die Entscheidung des Gerichts in Florenz habe, sei derzeit noch unklar, so Ramoser. „Wir haben vom Urteil erfahren, werden es auf jeden Fall von der Rechtsabteilung prüfen lassen und dann die weitere Entwicklung verfolgen“, erklärt die Stadträtin, die aber auf die unterschiedliche rechtliche Grundlage verweist. „Das Eine ist der Beschluss eines Kondominiums. Wir haben hingegen den Beschluss des Bozner Gemeinderats, der ja auf dem Landesgesetz zum Thema Tourismusbetten beruht.“ Falls das Urteil angefochten werde und auch in letzter Instanz Bestand habe, „müssen wir schauen“, so Ramoser. „Ich bin davon überzeugt, dass der Gemeinderat die richtige Entscheidung getroffen hat, bei der Vermietung in Kondominien eine Richtung vorzugeben und ein klares Signal zu setzen.“ <BR /><BR />Vermutlich werde es bei der Vermietung von Wohnungen an Touristen aber eine staatliche oder eine europäische Regelung geben müssen, betont Johanna Ramoser. <BR /><BR />In die selbe Kerbe schlägt auch ihr Kollege in Florenz in seiner Reaktion auf das Gerichtsurteil. „Es ist klar, dass eine Verordnung in einem Mehrparteienhaus einen ganz anderen Wert hat als ein Gesetz. Dieser Vorfall unterstreicht daher einmal mehr die Notwendigkeit und Dringlichkeit eines nationalen und europäischen Gesetzes zur Regulierung des Marktes für Kurzzeitvermietungen“, betonte Jacopo Vicini, Stadtrat für Tourismus in Florenz.