Auch ein Parteifreund von US-Präsident Donald Trump, der republikanische Senator Mike Lee von Utah, meldete Zweifel an: „Ich bin gespannt darauf zu erfahren, was – falls überhaupt etwas – diese Handlung verfassungsrechtlich rechtfertigen könnte, angesichts des Fehlens einer Kriegserklärung oder einer Genehmigung zum Einsatz militärischer Gewalt.“<BR /><h3> UN-Charta verbietet Anwendung militärischer Gewalt</h3> Neben Zweifeln an der Vereinbarkeit des Vorgehens mit der US-Verfassung dürfte auch das Fehlen einer völkerrechtlichen Grundlage Anlass zur Sorge geben. Schon die US-Angriffe auf angebliche Boote von Drogenschmugglern in der Karibik in den vergangenen Monaten wurden von Rechtsexperten als Verstoß gegen internationales Recht bezeichnet.<BR /><BR /><BR />Die Angriffe auf die Boote verstießen zunächst wohl gegen das in der UN-Charta verankerte Gewaltverbot, sagte Thilo Marauhn, Leiter der Forschungsgruppe Völkerrecht am Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung der Deutschen Presse-Agentur. Danach ist sowohl die Androhung als auch die Anwendung militärischer Gewalt verboten. Da die USA nicht angegriffen wurden und der UN-Sicherheitsrat die Maßnahmen nicht erlaubt hat, träfe keine der beiden anerkannten Ausnahmen von diesem Verbot zu, so Marauhn.