In der vergangenen Woche hatte der Washingtoner US-Bundesrichter Richard Leon eine einstweilige Verfügung gegen die Sanktionen erlassen. Der Schutz der Meinungsfreiheit liege „immer“ im öffentlichen Interesse, schrieb Leon zur Begründung seines Beschlusses.<BR /><BR />US-Außenminister Marco Rubio hatte die Sanktionen gegen Albanese im Juli vergangenen Jahres verkündet. Er warf ihr damals vor, „unverhohlenen Antisemitismus“ verbreitet, Unterstützung für Terrorismus geäußert und offene Verachtung für die USA, Israel und den Westen gezeigt zu haben. Albanese weist Antisemitismusvorwürfe zurück, die auch von Israel gegen sie erhoben wurden.<BR /><BR />Albanese ist seit Mai 2022 UNO-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechtslage in den von Israel besetzten Palästinensergebieten. Sie wurde vom UNO-Menschenrechtsrat in Genf ernannt, spricht in dieser Funktion aber nicht für die Vereinten Nationen selbst.<BR /><BR />Die Juristin gehört zu den schärfsten internationalen Kritikerinnen des israelischen Vorgehens im Gazastreifen. Sie wirft Israel vor, in seinem Militäreinsatz nach dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 einen Völkermord zu begehen. Kritik löste sie unter anderem mit der Aussage aus, die Opfer des Hamas-Angriffs seien nicht getötet worden, weil sie jüdisch gewesen seien, sondern wegen des israelischen Vorgehens.<BR /><BR />Im Februar hatten die Außenminister Deutschlands und Frankreichs, Johann Wadephul und Jean-Noël Barrot, nach weiteren Äußerungen Albaneses deren Rücktritt gefordert. Auch ein Sprecher von UNO-Generalsekretär António Guterres distanzierte sich damals von ihr. Albanese hatte die US-Sanktionen als Versuch bezeichnet, ihre Mission zu schwächen.